BGH bestätigt Urteil im Millionenbetrug mit gefälschten Mobilfunkverträgen
Noah WeberBGH best├Ątigt Urteilsfindung in Hildesheim wegen widerrufener Lastschrifteinzugs extensiv - BGH bestätigt Urteil im Millionenbetrug mit gefälschten Mobilfunkverträgen
Ein 33-jähriger Angeklagter wurde wegen Beihilfe zum Computerbetrug in einem groß angelegten Schema mit gefälschten Mobilfunktransaktionen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte weitgehend das Urteil der Vorinstanz, verwies jedoch einen Teil des Falls zur erneuten Prüfung zurück. Durch den Betrug entstanden Schäden in Höhe von rund 26 Millionen Euro, von denen nur ein Teil später zurückerstattet werden konnte.
Der Angeklagte hatte mit Komplizen Briefkastenfirmen im Raum Hannover gegründet. Diese Unternehmen wickelten Lastschriftverfahren unter dem Deckmantel scheinbar legaler Mobilfunkverträge ab. Die Gruppe reichte anschließend Widersprüche gegen die ursprünglichen Transaktionen ein, zwang die Banken zur Rückbuchung der Zahlungen und verursachte so erhebliche finanzielle Verluste.
In einem separaten Vorfall reichte der Angeklagte einen gefälschten Scheck über fünf Millionen US-Dollar bei einer Filiale der Sparda Bank Hessen in Braunschweig ein. Die Fälschung wurde entdeckt, bevor Geld transferiert wurde. Während die Vorinstanz den Angeklagten wegen versuchten Betrugs verurteilt hatte, hob der BGH dieses Urteil auf. Das Landgericht muss nun diesen Vorwurf neu bewerten und das Gesamtstrafmaß entsprechend anpassen.
Das BGH-Urteil bestätigt die Rolle des Angeklagten im Computerbetrugsfall, lässt jedoch eine Anklagepunkt offen. Das Landgericht wird den Vorwurf des versuchten Betrugs im Zusammenhang mit dem gefälschten Scheck neu prüfen. Unterdessen konnten Banken und Behörden nur einen Teil der 26 Millionen Euro, die durch den ursprünglichen Betrug verloren gingen, wieder zurückgewinnen.
