PKV-Verband kritisiert Lücken im neuen Apothekenversorgungsgesetz trotz Zustimmung zu Reformen
PKV-Verband kritisiert Lücken im neuen Apothekenversorgungsgesetz trotz Zustimmung zu Reformen
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) hat sich zum neuen Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) geäußert, das die Rolle der Apotheken in der Prävention und Früherkennung von Krankheiten stärken soll. Zwar begrüßt der Verband einige der geplanten Änderungen, zeigt sich jedoch besorgt über die Preisgestaltung, die Finanzierung der Leistungen sowie den praktischen Nutzen der neuen Apothekenaufgaben.
Das Gesetz sieht erweiterte Verantwortungsbereiche für Apotheker vor, darunter Beratungen zu Verhaltensrisiken und Impfungen. Der PKV-Verband betont jedoch, dass wichtige Details noch geklärt werden müssten.
Teile der Reform stoßen beim Verband auf Zustimmung, insbesondere die Stärkung der Apotheker als Gesundheitsberater. Positiv bewertet werden die Ausweitung der Impfleistungen sowie die einmalige Notfallabgabe von Dauermedikamenten ohne Rezept. Skeptisch zeigt sich der Verband hingegen bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel in akuten Fällen ohne vollständige ärztliche Überprüfung.
Bei der Preisgestaltung pocht der PKV-Verband auf eine Beteiligung an den Verhandlungen über Rezepturarzneimittel. Bisher werden die Preise für solche Zubereitungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) ausgehandelt. Der PKV-Verband argumentiert, dass auch privat Versicherte und ihre Versicherer von möglichen Kosteneinsparungen profitieren müssten.
Ein weiteres zentrales Thema ist die Finanzierung. Der Verband kritisiert das bestehende System für pharmazeutische Dienstleistungen als ineffizient und fordert ein neues Modell. Zudem stellt er infrage, ob die geplante Ausweitung der Leistungen – etwa Beratungen zu Ernährung, Bewegung und Verhaltensrisiken – Patienten tatsächlich einen Mehrwert bietet. Nachhaltige Lebensstilberatung erfordere seiner Ansicht nach eine langfristige Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsfachkräften und sei nicht durch einmalige Apothekengespräche zu leisten.
Darüber hinaus verweist der Verband auf fehlende Daten zur Nachfrage nach Apothekenleistungen, die mit dem Apothekenstärkungsgesetz von 2020 eingeführt wurden. Ohne klare Nutzungstrends warnt er davor, dass die jetzt geplante Ausweitung der Angebote möglicherweise nicht den tatsächlichen Bedürfnissen der Patienten entspricht. Um mehr Gerechtigkeit zu schaffen, setzt sich der PKV-Verband zudem für gesetzliche Änderungen ein, die eine individuelle Abrechnung für privatversicherte Patienten ermöglichen.
Die Stellungnahme des PKV-Verbands zum Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz fällt zwiespältig aus: Zwar wird die stärkere Einbindung der Apotheker bei Impfungen und der Notfallversorgung mit Medikamenten befürwortet, doch fordert der Verband klarere Preisregelungen, bessere Finanzierungsmodelle und den Nachweis, dass die neuen Leistungen in der Praxis funktionieren.
Die Forderung des Verbands, private Versicherer stärker in Preisverhandlungen und Abrechnungsfragen einzubinden, könnte die Umsetzung der Reform in den kommenden Jahren maßgeblich beeinflussen.
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