Spinne in der Kabine oder Defekt? Air France muss zahlen

Admin User
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Ein Flugzeug im Flug vor einem klaren Himmel.

Spinne in der Kabine oder Defekt? Air France muss zahlen

Spinne im Flugzeug oder Defekt? Air France muss zahlen

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  1. April 2018

Ein ungewöhnlicher Rechtsstreit hat nun ein Urteil gebracht: Air France muss Passagieren eine Entschädigung für einen verspäteten Flug von Kuba im Jahr 2016 zahlen. Die Airline hatte behauptet, eine Vogelspinne in der Kabine sei Grund für die Verzögerung gewesen – doch ein deutsches Gericht wies diese Erklärung zurück. Stattdessen erhalten vier Reisende jeweils 600 Euro, nachdem die Richter urteilten, dass die Verspätung wahrscheinlich auf ein technisches Problem zurückging.

Der Vorfall ereignete sich, als Air France vor einem Flug von Kuba nach Hannover das Flugzeug wechselte. Die Passagiere mussten lange warten, und die Airline argumentierte später, man habe eine Vogelspinne an Bord entdeckt. Laut Air France habe das Flugzeug daraufhin desinfiziert und mit Blausäure behandelt werden müssen, bevor es wieder flugtauglich war.

Das Amtsgericht Hannover lehnte diese Darstellung ab. Die Richter fanden keine Belege für die Geschichte mit der Spinne und kamen zu dem Schluss, dass ein technischer Defekt die wahrscheinlichere Ursache für die Verspätung war. Air France hatte versucht, die Zahlung von Entschädigungen zu umgehen, indem es die Schuld auf die Spinne schob – doch das Gericht entschied gegen die Airline. Zwar gibt es keine Aufzeichnungen über einen technischen Ausfall auf dieser Strecke im Februar 2016. Ausschlaggebend für das Urteil war jedoch weniger der direkte Nachweis eines mechanischen Problems als vielmehr das Fehlen von Beweisen für die Vogelspinnen-Erklärung.

Die Entscheidung bedeutet, dass Air France nun jeweils 600 Euro an die vier betroffenen Passagiere zahlen muss. Der Fall zeigt, wie Airlines klare Beweise vorlegen müssen, wenn sie außergewöhnliche Umstände als Grund für Verspätungen anführen. Ohne Nachweise werden Gerichte sie nach den EU-Fluggastrechteverordnungen zur Kasse bitten.