Göttinger Moschee testet öffentlichen Gebetsruf – und entfacht eine hitzige Debatte
Hannah BöhmGöttinger Moschee testet öffentlichen Gebetsruf – und entfacht eine hitzige Debatte
Moschee in Göttingen testet öffentlichen Gebetsruf – Debatte über Muezzin-Rufe entbrannt
Eine Moschee in Göttingen hat damit begonnen, einen öffentlichen Gebetsruf zum Ende des täglichen Fastenbrechens im Ramadan zu erproben. Der Versuch folgt auf jahrelange Diskussionen in deutschen Städten über die Zulässigkeit von Muezzin-Rufen von Minaretten aus. Sollte das Vorhaben genehmigt werden, könnte der Ruf künftig auch monatlich zu den Freitagsgebeten mittags ertönen.
Die Initiative stößt bereits auf heftige Reaktionen: Während rechtspopulistische Gruppen sie ablehnen, betont die Stadt Göttingen die Religionsfreiheit als zentrales Prinzip.
Die muslimische Gemeinde in Göttingen wünscht sich seit Langem einen öffentlich hörbaren Gebetsruf. Mit dem Antrag will sie den islamischen Glauben sichtbarer im städtischen Alltag verankern. Vorerst bleibt der Testruf auf das direkte Umfeld der Moschee beschränkt.
Die Stadtverwaltung bestätigte, dass sie den Ruf nicht verbieten könne, sofern die Lärmschutzvorgaben eingehalten werden. Messungen in benachbarten Wohnhäusern sollen die Einhaltung überprüfen. Die Entscheidung stützt sich auf Artikel 4 des Grundgesetzes, der die audible Religionsausübung schützt.
Widerstand kommt prompt von der AfD und der Jungen Union (JU). Sie argumentieren mit kulturellen Bedenken und Lärmbelästigung. Unterdessen plant die Moscheegemeinde, vor einer dauerhaften Einführung die gesamte Stadtgesellschaft zu konsultieren.
Die Debatte spiegelt die Spannungen wider, die in den vergangenen fünf Jahren in Städten wie Köln, Duisburg und Essen aufkamen. Gerichtsurteile aus dem Jahr 2024 erlaubten dort teilweise Muezzin-Rufe – was zu Protesten und Klagen führte. Ähnliche Muster von Widerstand und Gegenkundgebungen zeigen sich nun auch in Göttingen.
Der Probe-Gebetsruf der Moschee soll klären, ob er künftig regelmäßig erklingen wird. Bei einer Genehmigung wäre er monatlich zu den Freitagsgebeten zu hören – allerdings nur in einem begrenzten Radius. Die Haltung der Stadt zur Religionsfreiheit bedeutet, dass die endgültige Entscheidung von der Lärmkonformität und einer Bürgerbeteiligung abhängt.
