Thüringen begrenzt 24-Stunden-Läden auf dem Land mit neuem Gesetz

Sonntagsöffnungsgesetz: Was sich für 24-Stunden-Dörfläden ändert - Thüringen begrenzt 24-Stunden-Läden auf dem Land mit neuem Gesetz
Thüringen führt neues Gesetz für Rund-um-die-Uhr-Läden in ländlichen Gebieten ein
Thüringen hat ein neues Gesetz verabschiedet, um den Betrieb von 24-Stunden-Läden in ländlichen Regionen zu regeln. Die Vorschriften begrenzen künftig die Verkaufsflächen, das Sortiment und die Personaleinsätze außerhalb der üblichen Öffnungszeiten. Die Behörden wollen damit langjährige Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit durchgehend geöffneten Einzelhandelsgeschäften klären.
Bisher bewegten sich 24-Stunden-Läden in Thüringen in einer rechtlichen Grauzone. Die zuständigen Kreisbehörden erteilten Einzelgenehmigungen, was zu uneinheitlichen Regelungen führte. Das neue Gesetz schafft nun klare Rahmenbedingungen.
Nach den aktualisierten Bestimmungen dürfen nur noch Gemeinden oder Landkreise mit bis zu 3.000 Einwohnern 24-Stunden-Läden betreiben. Die Verkaufsfläche dieser Geschäfte muss auf maximal 400 Quadratmeter reduziert werden. Größere Läden wie der 330 Quadratmeter große Dorfladen Judenbach von Jens Kaufmann könnten Anpassungen benötigen, um die Vorgaben zu erfüllen. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten dürfen nur noch "Alltagsgrundbedarfsgüter" verkauft werden. Zudem ist es verboten, in den Nachtstunden Personal einzusetzen, das mit Kunden interagiert. Die Änderungen sollen den Komfort für Verbraucher mit fairen Wettbewerbsbedingungen für kleinere Händler in Einklang bringen.
Das Gesetz führt strengere Kontrollen für den 24-Stunden-Einzelhandel in Thüringens ländlichen Gemeinden ein. Läden, die die Flächenbegrenzung überschreiten oder nachts ein vollständiges Sortiment anbieten, müssen mit Einschränkungen rechnen. Betreiber wie Kaufmann sind nun gefordert, ihre Geschäftsmodelle zu überprüfen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

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