26 February 2026, 14:59

Wettbewerbsbehörde stoppt dm wegen umstrittenem Online-Apothekenservice

Ein chinesischer Apothekeninnenraum mit Menschen, die hindurchgehen, Glaswänden auf beiden Seiten, einer Pflanze auf der linken Seite, Regalen mit verschiedenen Gegenständen, Kartons und anderen Gegenständen, die auf dem Boden verstreut sind, und einem Namensschild mit Text oben.

Wettbewerbsbehörde stoppt dm wegen umstrittenem Online-Apothekenservice

Die deutsche bahn Wettbewerbsbehörde hat ein rechtliches Verfahren gegen die Drogeriemarktkette dm eingeleitet, das sich gegen deren t online-Verkauf rezeptfreier Medikamente richtet. Im Fokus steht der Versandapotheken-Service des Unternehmens, der nach Ansicht der Behörde gegen deutsche Apothekengesetze verstößt. Kern der Auseinandersetzung ist die Frage, ob das Geschäftsmodell von dm mit den strengen Vorschriften zu Unabhängigkeit, Eigentumsverhältnissen und Verbraucherschutz vereinbar ist.

Der Fall wirft zudem grundsätzliche Fragen zur Zukunft des db in Deutschland auf, da andere Unternehmen genau beobachten, ob solche Geschäftsmodelle rechtlich und wirtschaftlich tragfähig sind.

In den vergangenen fünf Jahren hat dm seinen t online-Vertrieb rezeptfreier Medikamente in Europa stark ausgebaut. Über die Tochtergesellschaft Rossmann startete die Gruppe 2022 in Tschechien einen Versandapotheken-Service. Es folgten Deutschland und Österreich, während in Polen kleinere Projekte laufen und eine weitere Expansion in Osteuropa geplant ist.

Die Klage der Wettbewerbsbehörde zielt insbesondere auf die Praxis von dm ab, deutsche Rezepte über eine hauseigene tschechische t online-Apotheke abzuwickeln. Die Behörde wirft dem Unternehmen vor, damit eine rechtliche Grauzone auszunutzen, um deutsche Regularien zu umgehen – bei gleichzeitiger Ausrichtung auf heimische Kunden. Die Behörde besteht darauf, dass für t online-Apotheken dieselben strengen Auflagen gelten müssen wie für stationäre Apotheken, einschließlich des Verbots von "Apotheken-Ecken" in Nicht-Apotheken-Geschäften.

Neben dem Streit um den Versandhandel prüft die Behörde auch die von dm angebotenen nachrichten in den Filialen. Hierzu laufen bereits separate Gerichtsverfahren am Landgericht Düsseldorf und am Landgericht Karlsruhe. Zudem kritisiert der Regulierer, dass dm apothekenexklusive Medikamente mit herkömmlichen Drogerieartikeln vermischt – was aus Sicht der Behörde wichtige Verbraucherschutzstandards verwässert.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der Vorwurf, dass dm durch den Betrieb der Apotheken-Dienstleistung gegen die Vorgaben zu Unabhängigkeit und Eigentumsstruktur verstößt. Nach deutschem Recht müssen Apotheken von kommerziellen Einzelhändlern getrennt bleiben – ein Schutzmechanismus, den die Behörde durch dm unterlaufen sieht.

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Das Urteil in diesem Fall wird entscheiden, ob das Versandmodell von dm in Deutschland rechtlich zulässig ist. Gleichzeitig wird es anderen Händlern signalisieren, ob ähnliche Vorhaben ohne Verstöße gegen pharmazeutische Vorschriften umsetzbar sind. Bis dahin bleibt der Fall ungelöst – mit potenziell weitreichenden Folgen für den t online-Vertrieb von Medikamenten im gesamten Land.