Wildes Wachstum von Windkraftanlagen sollte vermieden werden

Wildes Wachstum von Windkraftanlagen sollte vermieden werden
Der Kreistag des Heidekreises hat neue Regeln für die Auswahl von Vorranggebieten für Windenergie beschlossen. Die Entscheidung folgt auf Bedenken wegen unkontrollierter Ausbaupläne und der Notwendigkeit strengerer Aufsicht. Elf lokale Verwaltungsvertreter, darunter Jens Grote, hatten zuvor die Landesregierung aufgefordert, die Windkraftziele für die waldreiche Region zu senken, da diese überzogen seien.
Der Rat verabschiedete eine Kriterienliste zur Bewertung möglicher Standorte – mit deutlicher Mehrheit. Vier Mitglieder der Grünen enthielten sich der Stimme, während vier andere – drei von der AfD und die SPD-Vertreterin Franka Strehse – dagegen stimmten. Die Grünen hatten sich für einen Mindestabstand von 750 Metern zwischen Windrädern und Wohnhäusern eingesetzt, doch dieser Vorschlag wurde als undurchführbar abgelehnt.
Die Bewertung stützt sich auf eine landesweite Analyse des Fraunhofer-Instituts, das im Heidekreis 16.509 Hektar als für Windenergie geeignet ausgewiesen hatte. Bis 2026 soll die endgültige Auswahl jedoch auf mindestens 5.976 Hektar – entsprechend 3,18 Prozent der Kreisfläche – reduziert werden. Keine der elf Kommunalverwaltungen hatte zuvor gegen die vom Land vorgeschlagenen Vorranggebiete Einspruch erhoben. Nach den neuen Regeln dürfen Windräder nun auch in weniger wertvollen Nadelwäldern errichtet werden. Grote argumentierte, dass ein Ausschluss von Waldflächen die Ziele unerreichbar machen würde. Strehse hingegen bestand auf gleichem Maßstab und forderte einen einheitlichen Puffer von 1.000 Metern um alle Wohngebiete.
Die Entscheidung soll den Ausbau der Windenergie mit lokalen Belangen in Einklang bringen. Bis 2026 muss der Heidekreis mindestens 5.976 Hektar als Vorranggebiete ausweisen. Der Beschluss spiegelt die anhaltenden Spannungen zwischen Landesvorgaben, ökologischen Grenzen und den Interessen der Anwohner wider.

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