Volkswagen streicht Mitarbeiterleistungen – Profit geht vor Sozialleistungen

Admin User
1 Min.
Ein Blatt Papier mit einer Schrift darauf.

Volkswagen streicht Mitarbeiterleistungen – Profit geht vor Sozialleistungen

Volkswagen AG kündigt Änderungen bei Mitarbeiterleistungen an und verweist auf Gewinnverbesserungsmaßnahmen

Der Automobilkonzern hat seine Pläne für Mitarbeitervergünstigungen überarbeitet und begründet dies mit der Notwendigkeit, die Profitabilität zu steigern. Diese Entscheidung fällt nach der Abweisung von Klagen nicht gewerkschaftlich organisierter Beschäftigter, die eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro sowie eine Lohnerhöhung von 3,3 Prozent ab Mai 2024 eingeklagt hatten.

Ursprünglich hatte Volkswagen AG diese Leistungen zugesagt, die Zusage nun aber im Rahmen von Programmen zur Gewinnverbesserung zurückgenommen. Nicht bekannt sind die genauen Umstände, unter denen ein Mitarbeiter des Konzerns die Rechtsauffassung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen zur Ablehnung des zweiten Teils der 1.000-Euro-Teuerungsausgleichszahlung sowie zur Verschiebung der 3,3-prozentigen Lohnerhöhung ab Mai 2024 anfocht.

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen wies die Klagen der nicht gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten ab und setzte damit ihrem Anspruch auf die zugesagten Leistungen ein Ende.

Mit der Abweisung der entsprechenden Klagen ist die Entscheidung von Volkswagen AG, die versprochenen Leistungen zu streichen, nun endgültig. Als Begründung für die Planänderung führt das Unternehmen die genannten Programme zur Gewinnsteigerung an.