Ostfriesisches Ehepaar muss 18.000 Euro Sozialleistungen zurückzahlen

Ostfriesisches Ehepaar muss 18.000 Euro Sozialleistungen zurückzahlen
Ein Ehepaar aus Ostfriesland muss 18.000 Euro an Grundsicherungsleistungen zurückzahlen, nachdem ein Gericht entschieden hat, dass die beiden zu Unrecht Zahlungen erhalten haben. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen stellte fest, dass das Paar zwischen 2007 und 2013 seine vollständigen Einkünfte nicht offenlegt hatte. Das nun auf www.juris.de veröffentlichte Urteil dreht sich um den Verdacht auf nicht deklarierte Einnahmen und falsche Angaben.
Der Fall nahm seinen Lauf, als Behörden den Verdacht schöpften, das Paar habe Schwarzlohn erhalten. Unterlagen des Hauptzollamts Oldenburg warfen Zweifel an den gemeldeten Einkünften auf. Die Frau war als Teilzeitkraft in der Küche gemeldet und hatte ein monatliches Einkommen von lediglich 100 Euro angegeben.
Die richterliche Entscheidung stützte sich auf Widersprüche in den finanziellen Unterlagen des Paares sowie in Zeugenaussagen. Mit der nun öffentlichen Urteilsbegründung bleibt die Rückforderungsanordnung bestehen. Der Fall unterstreicht die Folgen, die drohen, wenn bei der Beantragung staatlicher Leistungen falsche oder unvollständige Einkommensangaben gemacht werden.

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