NRW reformiert digitale Bildung: Strengere Regeln für Schulen ab 2026

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Ministerium sucht Rechtsklarheit für digitale Bildung - NRW reformiert digitale Bildung: Strengere Regeln für Schulen ab 2026

Bildungsministerium NRW strebt rechtliche Klarheit für digitale Bildung an

Bildungsministerium NRW strebt rechtliche Klarheit für digitale Bildung an

  1. Dezember 2025

Das nordrhein-westfälische Bildungsministerium hat Pläne bekannt gegeben, die Schulverordnungen mit Fokus auf digitale Bildung zu aktualisieren. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, die rechtliche Klarheit in den Bereichen Datenschutz, Barrierefreiheit und einheitliche Standards für digitale Bildungsplattformen zu verbessern.

Die Überarbeitungen folgen auf frühere Anpassungen durch Bildungsminister Christian Tischner, die unter anderem die Wiedereinführung von Betragensnoten in Grundschulen sowie die Möglichkeit des Klassenwiederholens ab der sechsten Klasse umfassten.

Die neuen Regelungen werden zentrale Fragen der digitalen Bildung behandeln. Schulen müssen strengere Datenschutzbestimmungen einhalten und sicherstellen, dass ihre Online-Systeme barrierefrei sind. Zudem werden einheitliche Standards für digitale Lern- und Schulverwaltungsplattformen eingeführt, um im gesamten Bundesland für Konsistenz zu sorgen.

Neben diesen Aktualisierungen möchte das Ministerium selbstgesteuerte und hybride Lernmodelle fördern. Die Änderungen spiegeln die laufenden Bemühungen wider, das nordrhein-westfälische Bildungssystem zu modernisieren, und bauen auf den bisherigen Reformen unter Minister Tischner auf.

Die Landesregierung unter MinisterpräsidentinDorothea Schäfer steuert diese politischen Weichenstellungen. Während die Bürgermeister vor Ort kommunale Angelegenheiten verwalten, bleibt die übergeordnete Digitalisierungsoffensive eine Priorität auf Landesebene – wie jüngste Diskussionen über kommunale Investitionen und regionale Zusammenarbeit zeigen.

Die überarbeiteten Vorschriften werden Schulen klarere Leitlinien für den Einsatz digitaler Werkzeuge an die Hand geben. Datenschutz, Barrierefreiheit und standardisierte Plattformen werden zu verbindlichen Anforderungen. Die Änderungen unterstützen zudem flexible Lernansätze und markieren einen weiteren Schritt in der Bildungsreformagenda Nordrhein-Westfalens.