Niedersächsisches Gericht lehnt Jagdverbot aus ethischen Gründen ab

Hannah Böhm
Hannah Böhm
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Ein Schild an einem Kettenzaun mit der Aufschrift "Keine Tiere erlaubt" umgeben von saftigem Gras, Pflanzen und Bäumen, mit einer Wand im Hintergrund und einem klaren blauen Himmel darüber.Hannah Böhm

Niedersächsisches Gericht lehnt Jagdverbot aus ethischen Gründen ab

Ein Grundbesitzer im südlichen Niedersachsen hat seinen juristischen Kampf um ein Jagdverbot auf seinem Gelände verloren. Das Gericht wies seinen Antrag ab, das Land zur friedlichen Zone zu erklären, und ordnete an, einen rechtswidrigen Zaun zu entfernen. Das Urteil unterstreicht die Schwierigkeiten, die Jagd aus ethischen Gründen ohne überzeugende Beweise zu blockieren.

Der Mann, dem in einem ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet mehr als zehn Hektar Land gehören, hatte beantragt, die Jagd auf seinem Grundstück zu unterbinden. Er berief sich auf ethische Bedenken, konnte jedoch weder die Bezirksbehörden noch das Gericht überzeugen. Beamte zweifelten seine Glaubwürdigkeit an und vermuteten, sein eigentliches Ziel sei es, Menschen von seinem Grundstück fernzuhalten.

Das Gericht entschied, dass das Land in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk liege, was den Besitzer verpflichtet, die Jagd zu dulden. Zudem wurde die Entfernung eines von ihm errichteten Zauns angeordnet, der als rechtswidrig eingestuft wurde. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte bereits früher eine ähnliche Entscheidung getroffen und festgestellt, dass der Zaun die Bewegungsfreiheit größerer Tiere einschränke.

Obwohl der Mann Mitglied im örtlichen Jagdverein ist, hatte er sich gegen die Jagd auf seinem Land ausgesprochen. Er nahm sogar an Versammlungen teil, darunter an einer Drückjagd, bevor er rechtliche Schritte einleitete. Das Gericht wies darauf hin, dass andere Grundbesitzer die Jagd erfolgreich blockieren konnten – allerdings nur mit substantielleren ethischen Argumenten.

Aus den Gerichtsakten geht hervor, dass es in anderen Bundesländern keine klaren Urteile dazu gibt, ob Privatpersonen Jagdverbote aus ethischen Gründen durchsetzen können. Die meisten vergleichbaren Fälle, wie etwa die Entscheidung des Gerichts in Baden-Württemberg zum Abschuss des "Hornisgrinde-Wolfs", befassen sich eher mit behördlichen Genehmigungen als mit privater Rechtsdurchsetzung.

Der Grundbesitzer muss sich nun dem Gerichtsurteil beugen und die Jagd auf seinem Gelände dulden. Zudem ist er verpflichtet, den Zaun abzubauen, der als Hindernis eingestuft wurde. Der Fall schafft einen Präzedenzfall für künftige Streitigkeiten über Jagdrechte auf Privatland.

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