„Nazischlampe“ kostet 1.200 Euro – wie Gerichte Beleidigungen neu bewerten

„Nazischlampe“ kostet 1.200 Euro – wie Gerichte Beleidigungen neu bewerten
Beleidigungen in Deutschland entwickeln sich weiter – und damit auch die juristischen Risiken. Ein aktuelles Gerichtsurteil entschied, dass die Bezeichnung einer AfD-Politikerin als „Nazischlampe“ 1.200 Euro Strafe kostet. Doch Experten warnen: Selbst die Verwendung von Politikernamen als Schimpfwörter könnte bald vor Gericht landen.
2024 hob das Pfälzische Oberlandesgericht einen Freispruch auf, in dem die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel als „dumme Schlampe“ beschimpft worden war. Das Urteil signalisierte, dass politisch aufgeladene Sprache weiterhin strafbar sein kann. Doch nur ein Jahr später sprach das Bayerische Oberste Landesgericht einen Demonstranten frei, der Bundeskanzler Olaf Scholz auf einem Plakat als „Staatsfeind“ bezeichnet hatte. Diese Widersprüche sorgen für Verwirrung: Wo genau verläuft die Grenze?
Aktuell gelten Beleidigungen mit Politikernamen – oder seltsamerweise die meisten Gemüsesorten – als relativ sicher. Doch die Regeln ändern sich. Da die Gerichte uneins sind, was eine Straftat darstellt, werden Rechtsstreitigkeiten um Begriffe wie „Nazischlampe“ voraussichtlich zunehmen. Wer auf alte Schimpfwörter setzt, könnte damit noch durchkommen – doch neuere, politisch aufgeladene Ausdrücke bergen wachsende Risiken.

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