Kindergeld 2025: Wer jetzt mehr Geld bekommt – und wie der Antrag einfacher wird

Kindergeld 2025: Wer jetzt mehr Geld bekommt – und wie der Antrag einfacher wird
Deutschlands Kindergeld-System wurde in den letzten Jahren mehrmals reformiert und deckt nun einen größeren Kreis von Berechtigten ab – darunter Menschen mit Behinderungen und junge Erwachsene in Ausbildung. Auch das Antragsverfahren wurde vereinfacht.
Bisher stand das Kindergeld vor allem Eltern zu, doch mittlerweile können unter bestimmten Voraussetzungen auch Großeltern, Stiefeltern oder Pflegeeltern den Anspruch geltend machen. Erwachsene mit Behinderungen haben ebenfalls Anspruch, sofern sie etwa einen Schwerbehindertenausweis besitzen und ihr Jahreseinkommen unter 10.908 Euro liegt.
Eine bedeutende Neuerung: Das Kindergeld kann seit Kurzem direkt an das Kind ausgezahlt werden, wenn es volljährig ist, keinen Unterhalt erhält und sich selbst versorgt. Damit wird die finanzielle Eigenständigkeit junger Erwachsener anerkannt. Zudem verlängert sich der Bezug über den 18. Geburtstag hinaus – bis zum 25. Lebensjahr, sofern sich der Nachwuchs in Ausbildung oder Studium befindet.
Auch das Antragsverfahren ist nun nutzerfreundlicher gestaltet. Seit 2024 erhalten Familien nach der Geburt ihres Kindes einen Willkommensbrief mit einem QR-Code, der zu einem vorbefüllten Online-Antrag führt. Zudem lassen sich Anträge vollständig digital über die E-Services der Familienkasse einreichen – ganz ohne Papierkram.
Seit Januar 2025 beträgt das monatliche Kindergeld pro Kind einheitlich 255 Euro. Die Leistung, die unabhängig von Einkommen oder Vermögen gezahlt wird, stellt für viele Haushalte eine wichtige finanzielle Stütze dar. Die jüngsten Änderungen sorgen dafür, dass sie noch mehr Begünstigte erreicht – darunter Menschen mit Behinderungen und junge Erwachsene in Ausbildung.

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