Integrationhilfen in Niedersachsen: So wird Freizeit für Kinder mit Behinderung finanziert

Admin User
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Kinder beim Spielen auf einer Anlage mit Bäumen im Hintergrund.

Integrationhilfen in Niedersachsen: So wird Freizeit für Kinder mit Behinderung finanziert

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Niedersachsen haben das Recht, an Freizeit-, Sport- und Kulturangeboten teilzuhaben. Integrationhilfen können solche Erfahrungen finanziell unterstützen – dabei hängt die zuständige Stelle sowie die genauen Förderbedingungen von der Art der Behinderung ab. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) Niedersachsen bietet Beratung an, um Betroffene durch den Prozess zu begleiten. Der SoVD Niedersachsen ist mit elf Standorten in der Region vertreten und informiert umfassend über Integrationhilfen. Die Expertinnen und Experten raten dazu, frühzeitig Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Fördermöglichkeiten zu verstehen. Zuständig für die Bewilligung der Mittel sind je nach Behinderungsart unterschiedliche Träger. In der Regel ist der Öffentliche Träger der Jugendhilfe beteiligt, oft in Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe, die die Gelder verwalten – stets unter Einhaltung der Vorgaben des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zum Kinderschutz und zur angemessenen Förderung. Eltern können Integrationhilfen beim zuständigen Träger beantragen, etwa beim Leistungsträger für Sozialhilfe oder beim Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Die Förderung kann Aktivitäten selbst finanzieren, aber auch Begleitangebote wie Assistenzkräfte oder sogar Fahrtkosten übernehmen. Zusätzliche Informationen zu Integrationhilfen und weiteren Themen rund um Behinderung finden sich auch in Online-Ressourcen. Der SoVD Niedersachsen ermutigt Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, die Möglichkeiten der Integrationhilfe für Freizeit, Sport und Kultur zu nutzen. Mit fachkundiger Beratung lässt sich der Antragsprozess besser bewältigen – für gleiche Teilhabechancen. Je nach Behinderungsart sind verschiedene Träger zuständig, und die Förderung kann Aktivitäten, Assistenzleistungen sowie Fahrtkosten abdecken.