Heidenheim plant große Flächennutzungsänderung – Bürger können im Februar mitreden

Elias Werner
Elias Werner
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Ein Haus mit einem Zaun und Bäumen im Hintergrund, mit Flaggen und Text im Vordergrund.Elias Werner

Heidenheim plant große Flächennutzungsänderung – Bürger können im Februar mitreden

Heidenheim startet Bürgerbeteiligung zu großer Flächennutzungsplan-Änderung im Februar

Die Stadt Heidenheim hat eine öffentliche Anhörung zu einer bedeutenden Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet. Bei der 17. Teiländerung des Flächennutzungsplans 2029 geht es um ein 8,35 Hektar großes Gebiet am östlichen Stadteingang. Bürgerinnen, Bürger und Interessenvertreter haben nun einen Monat Zeit, die Pläne zu prüfen und Stellungnahmen abzugeben.

Das Plangebiet umfasst ein gemischtes Areal entlang der Giengener Straße (L 1083). Dazu gehören das ehemalige Voith-Ausbildungszentrum, ein Wohngebäude in der Alten Bleiche 5 sowie Teile der Straße selbst. Auch brachliegende Flächen – entstanden nach dem Abriss ehemaliger GAGFAH-Wohnblocks – sind enthalten, ebenso wie Privatgrundstücke, Grünflächen und bewaldete Abschnitte.

Ziel der Planänderung ist es, einen Rahmen für die parallele Aufstellung des Bebauungsplans "Haintal/Hardtwald“ zu schaffen. Zudem sollen Widersprüche in den aktuellen Flächennutzungsausweisungen bereinigt werden. Der Gemeinderat des Gemeindeverwaltungsverbands Heidenheim-Nattheim hatte den Entwurf am 17. Dezember 2025 beschlossen und damit den Weg für die Bürgerbeteiligung im Februar freigemacht.

Vom 12. Januar 2026 bis zum 13. Februar 2026 können Anwohner und Interessierte ihre Anmerkungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einreichen – per Post, E-Mail, über ein Online-Formular oder persönlich im Heidenheimer Rathaus oder im Nattheimer Bürgerbüro. Die Unterlagen, darunter Planzeichnungen, Begründungen und ein Umweltbericht, stehen auf der Stadtwebsite sowie in beiden Ämtern zur Einsicht bereit. Teilnehmer müssen Kontaktdaten angeben, um nach Abschluss der Anhörung im Februar eine Rückmeldung zu erhalten. Verspätete Einwendungen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune davon keine Kenntnis hatte und sie die Rechtmäßigkeit des Plans nicht beeinflussen. Die Leitung des Verfahrens obliegt gemäß § 4 BauGB dem Leiter der Planungsbehörde, in der Regel dem Bürgermeister oder dem Planungschef.

Die Frist für die Stellungnahmen endet am 13. Februar 2026. Alle Eingaben werden ausgewertet, bevor über die endgültige Fassung der Flächennutzungsplan-Änderung im Februar entschieden wird. Die Ergebnisse werden die künftige Entwicklung am östlichen Stadteingang Heidenheims prägen.

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