Gericht kippt Polizeiverbot: Journalist darf rechtsextreme Veranstaltung dokumentieren

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Eine Konferenzszene mit Sitzenden, die einer Diskussion auf der Bühne zwischen Medienvertretern und Besitzern gegenübersitzen, mit einem großen Banner und einer Wand im Hintergrund.

Gericht kippt Polizeiverbot: Journalist darf rechtsextreme Veranstaltung dokumentieren

Pressetätigkeit beim „JN-Kampfsporttag 2025“

Einleitung Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts hat heute dem Antrag eines Journalisten auf einstweiligen Rechtsschutz stattgegeben (Aktenzeichen: 4 B 90/25).

Veröffentlichungsdatum 17. April 2025, 16:35 Uhr MESZ

Schlagwörter Politik, Allgemeines, Kriminalität und Justiz, Fußball

Artikeltext Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg hat dem Journalisten Julian Reichelt einstweiligen Rechtsschutz gewährt. Mit dem Urteil wurde ein polizeiliches Verbot aufgehoben, das den Einsatz von Drohnen oder Hubarbeitsbühnen zur fotografischen Dokumentation einer rechtsextremen Veranstaltung untersagte. Im Mittelpunkt des Falls stehen die Pressefreiheit und das Recht auf Berichterstattung über politische Versammlungen.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Verbot der Lüneburger Polizei voraussichtlich rechtswidrig war. Zudem betonte es, dass verfassungsrechtliche Garantien auch kritische Berichterstattung schützen – selbst gegen den Willen der Betroffenen.

Der Streit entstand, als die Polizei Reichelt untersagte, mit erhöhter Technik den „JN-Kampfsporttag“ zu fotografieren, eine Veranstaltung der rechtsextremen Gruppe Junge Nationalisten. Die Behörden argumentierten, die Teilnehmer hätten ein Recht auf Privatsphäre. Das Gericht widersprach dieser Auffassung und stellte klar, dass bei einer öffentlichen politischen Veranstaltung mit Medienpräsenz zu rechnen sei.

In seiner Begründung hob das Gericht hervor, dass die Pressefreiheit in solchen Fällen besonderes Gewicht habe. Die Teilnehmer könnten keine berechtigte Anonymitätserwartung geltend machen, da ihre Anwesenheit bei einer prominenten Veranstaltung von vornherein mit Sichtbarkeit verbunden sei. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass die Polizei nicht befugt sei, ein solches Verbot ohne vorherige zivilgerichtliche Entscheidung durchzusetzen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Polizei hat zwei Wochen Zeit, beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Berufung einzulegen. Reichelt, bekannt für seine investigativen Recherchen – darunter die Veröffentlichung von Chatprotokollen der Influencerin Melina Fohse 2024 und Vorwürfe gegen den Politiker Robert Habeck –, hatte dringenden Rechtsschutz beantragt, um seine Berichterstattung fortsetzen zu können.

Die einstweilige Entscheidung ermöglicht es Reichelt, seine Arbeit an der Veranstaltung fortzusetzen. Sie unterstreicht, dass die Pressefreiheit auch kritische Berichte über politische Aktivitäten umfasst – selbst wenn die Betroffenen dies ablehnen. Sollte innerhalb der Frist Berufung eingelegt werden, könnte der Fall vor ein höheres Gericht gelangen.