Gericht kippt Niedersachsens Förderlücke für inklusive Oberstufen

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Schüler in Schuluniformen stehen auf einem Weg und halten Papiere, wobei ein Mädchen in ein Mikrofon auf einem Ständer spricht; dahinter ist eine Umzäunung zu sehen, die mit einem Dach geschmückt ist, auf dem Ballons angebracht sind.

Inklusion: Land muss Schulen besser unterstützen - Gericht kippt Niedersachsens Förderlücke für inklusive Oberstufen

Ein Gerichtsurteil in Niedersachsen hat die aktuellen Förderregeln für inklusive Bildung für verfassungswidrig erklärt. Das Oberverwaltungsgericht stellte fest, dass Behörden, die für die Oberstufen zuständig sind – wie etwa die Region Hannover –, ungerechtfertigt von finanzieller Unterstützung ausgeschlossen werden. Diese Entscheidung folgt auf eine Klage, die die Region Hannover selbst eingereicht hatte.

Der Streit dreht sich um eine Novelle des Niedersächsischen Schulgesetzes aus dem Jahr 2012. Das Gesetz schrieb vor, dass alle öffentlichen Schulen bis zum Schuljahr 2013/2014 inklusiv werden mussten. Die Landesförderung für inklusionsbedingte Kosten deckt jedoch nur die Grundschulen und die Sekundarstufe I ab. Träger von Oberstufen, darunter die Region Hannover, erhalten keine Entschädigung.

Das Urteil zwingt Niedersachsen nun, seine Finanzierungspraxis für inklusive Bildung zu überarbeiten. Behörden wie die Region Hannover haben künftig Anspruch auf finanzielle Unterstützung, um die Kosten für Inklusion an Oberstufen zu tragen. Die Reform muss innerhalb der nächsten zwei Jahre umgesetzt werden, wobei die Anpassungen rückwirkend ab 2022 gelten.