Freenet-Kundin zahlt jahrelang 545 Euro für nie bestellte Cloud-Dienste

Elias Werner
Elias Werner
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Ein Schwarz-Weiß-Plakat mit einer Betrugswarnung, das den Text 'Carlsbad Spruud Salt' und ein Firmenlogo zeigt.Elias Werner

Freenet-Kundin zahlt jahrelang 545 Euro für nie bestellte Cloud-Dienste

Freenet-DLS-Kundin in Niedersachsen zahlt jahrelang für nie bestellte Leistungen

Eine Freenet-DLS-Kundin aus Niedersachsen musste für Dienstleistungen bezahlen, die sie nie in Auftrag gegeben hatte. Erst als sie ihren Mobilfunkvertrag kündigen wollte, fiel ihr der Fehler auf. Über mehrere Jahre hinweg hatte das Unternehmen ohne ihr Wissen insgesamt 545 Euro von ihrem Konto abgebucht.

Verbraucherschützer beschreiben solche Fälle als ein wiederkehrendes Problem. Viele Kunden berichten, dass sie nach vermeintlich harmlosen Werbeanrufen – bei denen sie lediglich der Zusendung von Informationen zugestimmt hatten – plötzlich mit Gebühren für nie bestellte Leistungen konfrontiert werden. Der Vorfall zeigt, wie leicht unautorisierte Abonnements über lange Zeit unbemerkt bleiben können.

Der Ärger begann mit einem Werbeanruf von Freenet. Der Kundin wurde zwar ein kostenloser Probemonat für den IPTV-Dienst Waipu.tv angeboten, doch gleichzeitig wurde sie ohne ihr Einverständnis in einen zusätzlichen Cloud-Service eingeschrieben. Die Abbuchungen in Höhe von 545 Euro erfolgten schrittweise über Jahre – ohne dass sie es bemerkte.

Erst beim Versuch, ihren Mobilfunkvertrag zu kündigen, entdeckte sie die unrechtmäßigen Belastungen. Freenet erstattete zunächst nur 2,99 Euro und behauptete, der Restbetrag sei für erbrachte Leistungen fällig. Erst nach dem Einschalten der Verbraucherzentrale erhielt sie das gesamte Geld zurück.

Nach deutschem Recht ist ein Vertrag nur gültig, wenn ein Kunde ihn ausdrücklich akzeptiert hat. Geht jemand davon aus, dass weitere Schritte zur Aktivierung eines Dienstes nötig sind, ist er rechtlich nicht an die Gebühren gebunden. Dennoch sehen sich viele Verbraucher mit Rechnungen für Leistungen konfrontiert, die sie nie bestellen wollten.

Verbraucherschützer warnen vor einem "bekannten Muster" in solchen Fällen: Kunden willigen während eines Telefonats lediglich in Informationsmaterial ein – und werden später mit Kosten für nie angeforderte Dienstleistungen belastet. Um das zu vermeiden, raten sie dazu, nach Werbeanrufen Kontoauszüge genau zu prüfen und unautorisierte Abbuchungen sofort zu reklamieren.

Kunden können sich zudem jederzeit gegen Werbeanrufe entscheiden, da Unternehmen dafür eine ausdrückliche Einwilligung benötigen. Betroffene haben mehrere Möglichkeiten, gegen unberechtigte Belastungen vorzugehen: Sie können Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) über deren Website einreichen oder sich kostenlos bei einer Verbraucherzentrale beraten lassen. Auch eine Klage vor dem Amtsgericht oder über einen Anwalt ist möglich. Bei Lastschriftverfahren kann ein SEPA-Widerspruch eingereicht werden – allerdings sollte man dabei die korrekten Abläufe beachten und nicht einfach Zahlungen einseitig stoppen.

Der Fall dient als Mahnung, Kontoumsätze regelmäßig zu kontrollieren. Unbefugte Abbuchungen können sich über Jahre summieren, wenn sie nicht rechtzeitig entdeckt werden. Zwar gibt es rechtlichen Schutz, doch oft ist schnelles Handeln nötig, um das Geld zurückzuerhalten.

Freenet erstattete der Kundin schließlich den vollen Betrag – allerdings erst, nachdem die Verbraucherzentrale eingeschaltet worden war. Der Vorfall unterstreicht, wie wichtig es ist, Kontoauszüge zu prüfen und seine Rechte bei Werbeangeboten zu kennen.

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