Bundesnetzagentur rügt Telekom wegen täuschender Kündigungsfallen auf ihrer Website

Bundesnetzagentur rügt Telekom wegen täuschender Kündigungsfallen auf ihrer Website
Die Telekom Deutschland hat eine offizielle Warnung erhalten, weil sie Kunden mit irreführenden Methoden davon abhält, ihre Verträge zu kündigen. Die Bundesnetzagentur, die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation, erließ die Rüge 2025 nach Beschwerden über täuschende Gestaltungsweisen auf der Website des Unternehmens. Verbraucherschützer kritisieren, dass solche Praktiken die Rechte der Nutzer verletzen und gegen EU-Vorschriften verstoßen.
Im Mittelpunkt der Warnung steht das Online-Kündigungsverfahren der Telekom, bei dem Kunden mit einem Informationsfeld konfrontiert werden, das übertriebene Risiken auflistet. Dazu gehören Behauptungen, sie könnten ihre Mobilfunknummer verlieren oder im Europa hohe Roaming-Gebühren zahlen müssen, falls sie den Anbieter wechseln. Doch das Telekommunikationsgesetz garantiert Kunden das Recht, ihre Rufnummer auch nach einem Anbieterwechsel zu behalten. Zudem verbietet die EU-Roaming-Verordnung zusätzliche Gebühren für Roaming innerhalb der EU – die Warnung vor solchen Kosten ist daher irreführend.
Die Telekom muss nun auf die Warnung reagieren oder riskiert weitere rechtliche Konsequenzen. Der Fall wirft erneut Fragen auf, wie Unternehmen ihre Websites gestalten, um die Entscheidungen von Kunden zu beeinflussen. Falls das Unternehmen nachgibt, muss es die umstrittenen Hinweise entfernen und sicherstellen, dass sein Kündigungsprozess den EU- und deutschen Rechtsvorschriften entspricht.

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