Betrügerischer Döner-Verkauf endet mit 720 Euro Bußgeld vor Gericht

Admin User
2 Min.
Ein Gestell mit verschiedenen Lebensmitteln und einem Etikett.

Betrügerischer Döner-Verkauf endet mit 720 Euro Bußgeld vor Gericht

Ein 52-jähriger Mann ist vom Landgericht Hannover wegen irreführender Kennzeichnung von Fleisch verurteilt worden, das er als "Döner Kebap" verkauft hatte. Das Gericht stellte fest, dass die Werbung des inzwischen geschlossenen Betriebs täuschend war, und verhängte gegen den Mann ein Bußgeld in Höhe von 720 Euro. Das Urteil ist zwar rechtskräftig, gegen die Höhe des Bußgelds kann jedoch noch Berufung eingelegt werden.

Lebensmittelkontrolleure hatten im September und November 2023 festgestellt, dass das verkaufte Fleisch nicht den Vorgaben für die Bezeichnung "Döner Kebap" entsprach. In Deutschland muss ein Döner Kebap oder Döner aus bestimmten Fleischsorten wie Rind-, Kalb-, Lamm- oder Schaffleisch bestehen, wobei der Anteil an Hackfleisch maximal 60 Prozent betragen darf. Trotz dieser Erkenntnisse änderte der Mann die Speisekarten und Flyer nicht.

Der Internationale Döner Verband hatte zuvor bei der EU beantragt, Döner in die Liste der "garantiert traditionellen Spezialitäten" aufzunehmen. Dies hätte in Deutschland den Einsatz von Kalb-, Jungrind- und Putenfleisch in der Döner-Herstellung verboten. Die Türkei zog ihren Antrag jedoch später zurück, und auch der Döner Verband nahm den Antrag kürzlich zurück.

Die Handlungsweise des Mannes führte zu einem Bußgeld von 720 Euro, gegen das noch Berufung möglich ist. Der Fall unterstreicht die Bedeutung korrekter Kennzeichnung und Werbung in der Lebensmittelbranche. Durch den Rückzug des Antrags des Döner Verbands bleiben die aktuellen Standards für die Döner-Herstellung unverändert.