Bestätigung des Strafurteils gegen ehemaligen Pastor: Bewährungsstrafe muss angetreten werden

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Eine Frau sitzt in einem Stuhl und trägt ein Kleid.

Bundesgerichtshof bestätigt Bewährungsstrafe für ehemaligen Pastor - Bestätigung des Strafurteils gegen ehemaligen Pastor: Bewährungsstrafe muss angetreten werden

Ein ehemaliger evangelischer Pfarrer aus Hildesheim hat vor dem Bundesgerichtshof mit seiner Revision keinen Erfolg gehabt. Der 66-Jährige muss nun eine Bewährungsstrafe von elf Monaten antreten, nachdem er die Kirche um mehr als 44.000 Euro betrogen hatte. Er hatte 44 gefälschte oder manipulierte Belege und Rechnungen eingereicht, um sich eine zusätzliche Einnahmequelle zu erschließen. Die Straftat des Geistlichen war erstmals 2021 ans Licht gekommen, als das Landgericht Hildesheim ihn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt hatte. Dieses Urteil wurde später jedoch wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Der Pfarrer gestand die Tat und hat den entstandenen Schaden inzwischen vollständig ausgeglichen. Die ungerechtfertigten Zahlungen beliefen sich insgesamt auf 44.524,67 Euro. Der Bundesgerichtshof hat nun das Urteil des Landgerichts Hildesheim bestätigt und damit rechtskräftig gemacht. Der wegen Betrugs und Urkundenfälschung verurteilte ehemalige Pfarrer muss nun eine elfmonatige Bewährungsstrafe verbüßen. Die Kirche hat den betrogenen Betrag erstattet erhalten, und der Fall gilt als abgeschlossen.