AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen

Admin User
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Ein Soldat steht an einem Rednerpult mit einem Mikrofon, umgeben von verschiedenen Flaggen und einem Plakat mit Militärpersonal im Hintergrund.

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AfD geht gegen Landesregierung vor – Innenministerium bleibt gelassen

Die AfD in Sachsen droht mit Klage gegen die Landesregierung. Ein Gericht bestätigte zuvor die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextrem“. Die AfD wirft der Behörde Willkür vor und fordert die vollständige Veröffentlichung der Bewertungsgrundlagen.

Der sächsische Landesverband der Alternative für Deutschland (AfD) kündigt rechtliche Schritte gegen die Landesregierung an. Anlass ist ein aktuelles Urteil, das die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch den Verfassungsschutz bestätigt. Die AfD wirft den Behörden vor, unfair behandelt zu werden, und verlangt die Offenlegung des vollständigen Prüfberichts.

Auslöser des Streits ist ein Beschluss des Verfassungsschutzes aus dem Jahr 2023, der den sächsischen AfD-Landesverband als rechtsextrem einstuft. Die Partei weist diese Klassifizierung seit Langem zurück und behauptet, ihre Aussagen seien „willkürlich verdreht“ und falsch interpretiert worden. Zwei Gerichte, darunter das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen, haben die Einschätzung der Behörde jedoch inzwischen bestätigt.

Nun droht die AfD mit einer Klage, sollte die Einstufung nicht zurückgenommen und der vollständige Bericht nicht veröffentlicht werden. Das Bundesinnenministerium hingegen hält an seinen Verfahren fest und reagiert gelassen auf die Ankündigungen. Bisher haben sich weder prominente Persönlichkeiten noch Institutionen öffentlich hinter die AfD gestellt, seit das Ministerium die Extremismus-Einstufung bestätigt hat. Zudem kritisiert die Partei den Verfassungsschutz dafür, die vollständige Bewertung unter Verschluss zu halten. Trotz der gerichtlichen Niederlagen beharrt die AfD darauf, dass ihre politischen Positionen zu Unrecht unter Generalverdacht gestellt und verzerrt dargestellt würden.

Die juristische Drohgebärde des sächsischen AfD-Verbands folgt auf mehrere Gerichtsurteile, die die Einschätzung des Verfassungsschutzes stützten. Die Partei besteht weiterhin auf Transparenz bei den Erkenntnissen der Behörde. Ohne eine Rücknahme der Einstufung dürfte der Konflikt vor weiteren Gerichten ausgetragen werden.