Windkraft-Streit in Neuenkirchen eskaliert nach Wiederinbetriebnahme einer Anlage
Windkraft-Streit in Neuenkirchen eskaliert nach Wiederinbetriebnahme einer Anlage
Ein langwieriger Streit um zwei Windkraftanlagen in Neuenkirchen hat eine neue Wendung genommen. Eine der Anlagen in der Nähe von Ilhorn wurde vergangene Woche wieder in Betrieb genommen – trotz anhaltender rechtlicher Unsicherheit. Der Konflikt zwischen der Gemeinde und dem Energieunternehmen European Energy zeigt keine Anzeichen einer Entspannung.
Ursprünglich durften die Anlagen im Rahmen der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 20 Jahre lang betrieben werden. Diese Subventionen liefen im August 2022 aus, und eine Vereinbarung aus dem Jahr 2015 zwischen European Energy und der Gemeinde sah vor, dass beide Windräder bis Mai 2023 stillgelegt werden müssten.
Anfang 2023 teilte European Energy dem Gemeinderat mit, den Vertrag von 2015 kündigen zu wollen. Das Unternehmen berief sich dabei auf rechtliche Gründe. Die Gemeinde widersprach dieser Auffassung und behauptete, der Betreiber habe gegen seine Verpflichtungen verstoßen. Sie bestand auf der Einhaltung der Vereinbarung.
Eine Umfrage unter den Bürgern zu Beginn des Jahres 2022 ergab, dass 75 Prozent der Befragten für einen Weiterbetrieb der Windräder waren. Die Energiekrise, die durch den Krieg in der Ukraine noch verschärft wurde, erhöhte den Druck, die Laufzeit zu verlängern. Doch eine Abstimmung im Gemeinderat am 8. Dezember 2022 endete mit einem Patt von 8 zu 8 Stimmen – eine Verlängerung wurde damit blockiert.
Trotz der Pattsituation nahm vergangenes Wochenende eine der Anlagen den Betrieb wieder auf. Die Gemeinde stellt die Rechtmäßigkeit dieses Schritts infrage und könnte den Fall vor das Verwaltungsgericht bringen, falls keine Einigung erzielt wird.
Die Wiederinbetriebnahme der Windkraftanlage hat die Auseinandersetzung zwischen European Energy und der Kommunalverwaltung in Neuenkirchen weiter zugespitzt. Ohne eine gütliche Einigung könnte der Streit vor Gericht landen. Das Ergebnis wird entscheiden, ob die Anlagen über das ursprüngliche Abschaltdatum hinaus weiterlaufen dürfen.
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