Streit um Solidaritätsbeitrag: Wer erhält künftig Opferentschädigung?
Lotta BrandtStreit um Solidaritätsbeitrag: Wer erhält künftig Opferentschädigung?
Der Ständerat hat Änderungen an einem dringlichen Bundesgesetz zur Opferentschädigung gebilligt. Uneinigkeit herrscht jedoch weiterhin darüber, wie ein Solidaritätsbeitrag verteilt werden soll. Einige Parlamentarier fordern strengere Regeln, während andere eine breitere Unterstützung anstreben.
Die Debatten verlagern sich nun auf einen separaten Entwurf, bei dem noch zentrale Entscheidungen ausstehen. Die Rechtskommission des Nationalrats war gespalten in der Frage, wie der Solidaritätsbeitrag gehandhabt werden soll. Eine Mehrheit sprach sich dafür aus, den Anspruchskreis zu erweitern und auch Härtefälle unter ambulanten Patientinnen und Patienten einzubeziehen. Eine Minderheit hingegen argumentierte, dass die Zahlungen nur an diejenigen gehen sollten, die "materielle Bedürftigkeit" nachweisen können.
Eine weitere Gruppe plädierte dafür, den Beitrag im bestehenden rechtlichen Rahmen zu regeln. Hier kollidieren derzeit das Gesetz und die Finanzierungsentscheidung, was zu Unsicherheit führt, wer überhaupt anspruchsberechtigt ist.
Trotz dieser Differenzen einigten sich beide Kammern auf zwei Punkte: Sie werden klären, wie ein Runden Tisch zu Vergleichslösungen funktionieren soll. Zudem bestätigten sie die bundesweite finanzielle Unterstützung für künftige Entschädigungslösungen.
Der Ständerat verabschiedete seine überarbeitete Fassung des Gesetzes. Die offenen Fragen werden nun in einem separaten Entwurf behandelt, der später beraten wird. Die nächsten Schritte des Gesetzes hängen davon ab, wie der Streit um die Anspruchsberechtigung für den Solidaritätsbeitrag gelöst wird. Ein separater Entwurf wird entscheiden, ob alle stationär behandelten Patientinnen und Patienten oder nur Härtefälle Unterstützung erhalten. Die endgültigen Regelungen werden maßgeblich bestimmen, wie Opfer künftig Zugang zu finanzieller Hilfe erhalten.






