Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Digitalisierung und Klimaschutz im Fokus
Lotta BrandtSachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Digitalisierung und Klimaschutz im Fokus
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat eine Aktualisierung des Architektengesetzes vorgeschlagen, um die Berufsregeln für Architektinnen, Architekten und Stadtplanerinnen an moderne Anforderungen anzupassen. Der Gesetzentwurf führt neue Vorgaben für Ausbildung, Registrierung und Umweltstandards in der Planungsarbeit ein. Laut Behörden sollen die Änderungen zudem den digitalen Zugang erleichtern und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse verbessern.
Der Landtag prüft derzeit einen Entwurf, der die Arbeitsweise von Architektinnen, Architekten und Planern grundlegend reformiert. Zu den zentralen Neuerungen zählen strengere Vorschriften zu Biodiversität, Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energien in Bauprojekten. Auch öffentliche Beteiligung und soziale Belange – etwa bezahlbarer Wohnraum und barrierefreies Bauen – erhalten in Planungsentscheidungen mehr Gewicht.
Elektronische Anträge ersetzen künftig papierbasierte Verfahren bei Registrierungen und beruflichen Meldungen. Diese Umstellung soll die Abläufe für Fachkräfte vereinfachen. Zudem profitieren im Ausland ausgebildete Architektinnen und Architekten: Ihre Qualifikationen können nun bereits vor der Einreise nach Deutschland geprüft werden.
Die Ausbildungsprogramme werden um neue Pflichtfächer erweitert. Studierende und Berufstätige müssen sich künftig mit barrierefreiem Gestalten, klimagerechtem Bauen und aktuellem Baurecht beschäftigen. Absolventinnen und Absolventen anerkannter Studiengänge erhalten die Möglichkeit, früher in die Architektenkammer aufgenommen zu werden – und damit schneller Zugang zu beruflichen Netzwerken.
Die Reform lockert zudem die Vorgaben für Unternehmensstrukturen. Architektinnen, Architekten und Planer dürfen künftig in Gesellschaftsformen wie der GmbH & Co. KG, OHG oder KG arbeiten. Diese Änderung bietet mehr Flexibilität bei der Organisation von Planungsbüros.
Die geplanten Änderungen wirken sich auf Ausbildung, Registrierung und Projektarbeit von Architektinnen, Architekten und Planern in Sachsen-Anhalt aus. Elektronische Verfahren, erweiterte Ausbildungsinhalte und strengere Umweltauflagen bilden den Kern der Novelle. Wird das Gesetz verabschiedet, gilt es sowohl für heimische Fachkräfte als auch für diejenigen, die eine Anerkennung ihrer ausländischen Abschlüsse anstreben.






