Radfahrer müssen Tempolimits einhalten – doch Kontrollen bleiben selten
Hannah BöhmRadfahrer müssen Tempolimits einhalten – doch Kontrollen bleiben selten
Radfahrer in Deutschland müssen dieselben Geschwindigkeitsregeln einhalten wie Autofahrer – auch wenn Kontrollen selten sind. Die Polizei konzentriert sich eher auf andere Verstöße wie Falschfahren oder das Missachten roter Ampeln. Werden Radler jedoch beim Rasen erwischt, drohen ihnen in Tempozonen wie 30er-Bereichen oder Fußgängerzonen dieselben Bußgelder wie Kraftfahrern.
Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Fahrrad werden zwar genauso geahndet wie bei Autofahrern, kommen aber seltener vor, da Radler generell langsamer unterwegs sind. Bei Polizeikontrollen können sie mit Standardmessgeräten überprüft werden – eine Identifizierung ist jedoch nur möglich, wenn sie angehalten werden, da die meisten Fahrräder kein Kennzeichen tragen.
Zweiernebeninanderfahren ist erlaubt, sofern der Verkehr nicht behindert wird. Auf schmalen Straßen oder bei starkem Verkehr müssen Radfahrer jedoch hintereinanderfahren, um Staus zu vermeiden. Schnellere E-Bikes, die sogenannten S-Pedelecs, müssen ab einer Geschwindigkeit von über 25 km/h zugelassen werden.
Rasern erhöht das Unfallrisiko, da die Reaktionszeit sinkt – für Radfahrer wie für andere Verkehrsteilnehmer. Zwar beteiligen sich alle 16 Bundesländer an Geschwindigkeitskontrollkampagnen, doch konkrete Regelwerke oder Bußgeldkataloge für Radfahrer unterscheiden sich regional. Ein bekanntes Beispiel außerhalb Deutschlands ist das Radfahrverbot in der österreichischen Stadt Graz – vergleichbare Beschränkungen gibt es in deutschen Städten jedoch nicht.
Die Polizei setzt bei Radlern vorrangig auf die Ahndung von Falschfahrten oder Rotlichtverstößen statt auf Tempokontrollen. Dennoch gelten auch für sie die ausgewiesen Geschwindigkeitsbegrenzungen in entsprechenden Zonen. Bei Verstößen drohen Radfahrern dieselben Strafen wie Autofahrern, auch wenn die Überwachung weiterhin die Ausnahme bleibt.** Da die meisten Fahrräder kein Kennzeichen tragen, sind Kontrollen nur durch direkte Ansprache möglich. Die Regeln sollen Sicherheit und Praktikabilität in Einklang bringen: Gruppenfahren ist dort erlaubt, wo der Platz es zulässt, während schnellere E-Bikes den Zulassungspflichten unterliegen.






