Portugals Verfassungsgericht stoppt umstrittenen Staatsbürgerschaftsentzug als Strafe
Lotta BrandtPortugals Verfassungsgericht stoppt umstrittenen Staatsbürgerschaftsentzug als Strafe
Das portugiesische Verfassungsgericht hat ein umstrittenes Gesetz zum Entzug der Staatsbürgerschaft als Nebenstrafe für verfassungswidrig erklärt. Die Regelung, die den Verlust der Staatsangehörigkeit als zusätzliche Sanktion vorsah, wurde damit vorerst gestoppt – mit weitreichenden Folgen für die Strafrechtspraxis.
Die Richter urteilten einstimmig, dass der Entzug der Staatsbürgerschaft nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig ist. Dazu zählen Straftaten gegen die staatliche Sicherheit, Terrorismus sowie dessen Finanzierung. In allen anderen Fällen verstoße die Maßnahme gegen die Grundsätze der Gleichheit und der Verhältnismäßigkeit, hieß es in der Begründung.
Mit dem Urteil ist eine breite Anwendung des Staatsbürgerschaftsentzugs als Strafe im Strafgesetzbuch vorerst blockiert. Unberührt bleiben lediglich die genannten Ausnahmen im Zusammenhang mit Terrorismus oder Gefährdung der Staatssicherheit. Die Regierung steht nun erneut in der Kritik. José Manuel Pureza vom Linksblock (BE) verurteilte die Migrationspolitik der Regierung als *grausam und verfassungswidrig*. Das Gericht bestätigte, dass die Regelung den gesetzlichen Anforderungen an Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit nicht gerecht werde.
Das Urteil setzt klare Grenzen für den Entzug der Staatsbürgerschaft als Strafmaßnahme. Gleichzeitig erhöht es den Druck auf die Regierung, ihre Gesetzgebungsstrategie in diesem Bereich zu überprüfen. Ob es zu einer Neuregelung kommt, bleibt abzuwarten.






