Pitbull-Attacke entfacht Debatte über strengere Hundegesetze in St. Gallen
Lotta BrandtPitbull-Attacke entfacht Debatte über strengere Hundegesetze in St. Gallen
Strengere Hundegesetze in St. Gallen gefordert – nach Pitbull-Attacke
Nach einem jüngsten Vorfall mit einem Pitbull gewinnt in St. Gallen die Debatte um schärfere Hundegesetze an Fahrt. Die Grünpartei-Politikerin und Kantonsrätin Margot Benz hat eine Motion eingereicht, die strengere Kontrollen für potenziell gefährliche Hunderassen fordert. Ihr Vorstoß knüpft an langjährige Diskussionen über die im Vergleich zu anderen Kantonen eher lockeren Regelungen an.
Die Motion wurde im September 2025 eingereicht – drei Monate, nachdem in Altstätten ein Pitbull einen Menschen angegriffen hatte. Benz schlägt vor, dass St. Gallen für als risikoreich eingestufte Rassen eine Bewilligungspflicht einführen und für alle neuen Hundehalter verpflichtende Sachkundekurse vorschreiben soll. Bisher gelten im Kanton lediglich Leinenpflicht in öffentlichen Räumen und im öffentlichen Verkehr.
Die Kantonsregierung lehnte den Vorstoß jedoch ab mit der Begründung, es gebe keine klaren Belege dafür, dass bestimmte Rassen gefährlicher seien als andere. St. Gallen bleibt damit einer der wenigen Kantone ohne rassenspezifische Verbote oder Bewilligungssysteme. Währenddessen haben Nachbarregionen bereits strengere Maßnahmen ergriffen.
Im Kanton Zürich sind 14 Rassen verboten, darunter der Schweizer Champagner Bully und der Bandog. Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Freiburg und Genf haben für bestimmte Hunde vollständige Halteverbote verhängt. Im Aargau müssen Halter von als gefährlich eingestuften Rassen eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von über einer Million Franken vorweisen. In Thurgau benötigen 14 Rassen eine Sonderbewilligung.
Die geltenden Regeln in St. Gallen wurden im Kantonsrat wiederholt infrage gestellt, insbesondere nach schwerwiegenden Vorfällen mit Hunden. Bisher führte dies jedoch zu keinen größeren Änderungen. Sollte Benz' Motion angenommen werden, würde dies eine deutliche Wende in der Hundehaltungspolitik des Kantons bedeuten. Der Vorschlag würde St. Gallen enger an andere Kantone angleichen, die bereits Rassenbeschränkungen oder Ausbildungspflichten durchsetzen. Die Regierung hält vorerst an ihrer Position fest, dass die aktuellen Bestimmungen ausreichen.






