17 March 2026, 20:14

Lärmstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht ordnet Neuprüfung an

Eine detaillierte Karte von Köln, Deutschland, die den Grundriss eines Gebäudes zeigt, mit begleitendem Text.

Nachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Lärmstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht ordnet Neuprüfung an

Langwieriger Streit um Lärm der Kölner Volksbühne: Bundesverwaltungsgericht verweist Fall zur Neuprüfung nach Münster

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Der seit Jahren schwelende Konflikt zwischen der Kölner Volksbühne und einem Anwohner hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Lärm des Theaters die Umwandlung einer ehemaligen Druckerei in eine Wohnung verhindern sollte.

Der Streit begann, als 2019 Pläne genehmigt wurden, Teile des alten Druckereigebäudes in Wohnraum umzuwandeln. Ein Anwohner focht die Baugenehmigung an und argumentierte, dass die Geräusche von den Vorstellungen der Volksbühne die Lebensqualität beeinträchtigen würden. Im Juni 2024 gab das Oberverwaltungsgericht Münster dem Theater recht und hob die Genehmigung wegen übermäßiger Lärmbelastung auf.

Der Freie Volksbühne e.V., Träger des Theaters, hatte geltend gemacht, dass sein Betrieb durch bestehende Rechte geschützt sei. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte jedoch später, die Münsteraner Entscheidung habe sich zu eng an Lärmrichtwerten orientiert. Es stellte fest, dass nicht alle relevanten Aspekte – etwa die langjährige Nutzung des Raums durch das Theater – ausreichend berücksichtigt worden seien.

Am 17. März 2026 verwies der Fall zurück nach Münster, wo nun eine umfassendere Prüfung erfolgen muss. Das Gericht soll klären, ob der Lärm des Theaters eine Wohnnutzung tatsächlich unmöglich macht oder ob andere Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind. Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass der Streit das Verhältnis zwischen der Volksbühne und den Anwohnern belastet hat.

Die ursprüngliche Baugenehmigung war zwischen 2019 und 2022 erteilt worden, doch der Rechtsstreit verzögert eine endgültige Lösung. Das Münsteraner Gericht muss den Fall nun neu bewerten – mit Fokus auf Lärmauswirkungen und die etablierten Rechte des Theaters.

Der Fall bleibt vorerst ungelöst. Das Oberverwaltungsgericht Münster ist nun mit einer erweiterten Prüfung beauftragt. In einer neuen Verhandlung wird entschieden, ob die Wohnumwandlung durchgeführt werden kann oder ob die Lärmbelastung durch das Theater dies unmöglich macht. Die Entscheidung wird auf einer detaillierteren Faktenlage beruhen als in früheren Urteilen.

Quelle