Eritreerin gewinnt Rechtsstreit um Schweizer Pass nach Jugendstraftat
Lotta BrandtEritreerin gewinnt Rechtsstreit um Schweizer Pass nach Jugendstraftat
Eine junge Eritreerin hat ihren Rechtsstreit gegen die Ablehnung ihres Antrags auf einen Schweizer Pass im Kanton Aargau gewonnen. Im Mittelpunkt des Falls stand eine geringfügige Straftat, die sie mit 15 Jahren begangen hatte und die zunächst zur Verweigerung ihrer Einbürgerung durch die lokalen Behörden führte.
Ihr Antrag war zunächst vom Einbürgerungsausschuss des Grossen Rats (EBK) wegen einer früheren Verurteilung abgelehnt worden. Mit 15 Jahren hatte sie Eier gegen ein Haus geworfen und an einem Klingelstreich teilgenommen – ein Vorfall, der mehr als ein Jahr vor der Entscheidung der Kommission lag.
Das Verwaltungsgericht urteilte später, dass die Ablehnung durch die EBK rechtswidrig und verfassungswidrig gewesen sei. Es stellte fest, dass die Kommission willkürlich gehandelt habe, indem sie ihre Entscheidung allein auf die Verurteilung stützte, ohne die konkreten Umstände der Tat oder ihr Mass an Verantwortung zu berücksichtigen. Das Gericht betonte, dass eine geringfügige Straftat nicht automatisch zur Ablehnung einer Einbürgerung führen dürfe.
Infolgedessen hob das Urteil die Entscheidung der EBK auf und sprach der Frau die kantonale und kommunale Bürgerschaft zu. Der letzte Schritt – die eidgenössische Einbürgerung – steht jedoch noch aus, und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Fall setzt einen Präzedenzfall dafür, wie geringfügige Vergehen in Einbürgerungsverfahren gewichtet werden sollten. Die Behörden müssen nun jeden Einzelfall unter Berücksichtigung der Umstände und der Schwere der Tat prüfen. Die Bürgerschaft der Frau auf kantonaler und kommunaler Ebene wurde zwar genehmigt, doch das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.






