Ehegattensplitting 2025: So sparen Paare mit ungleichem Einkommen Tausende Steuern
Elias WernerEhegattensplitting 2025: So sparen Paare mit ungleichem Einkommen Tausende Steuern
Verheiratete Paare in Deutschland können ihre Steuerlast deutlich senken, indem sie gemeinsam statt getrennt veranlagt werden. Das als Ehegattensplitting bekannte System teilt das gemeinsame Einkommen des Paares für die Steuerberechnung in zwei gleich große Hälften auf. Dadurch ergeben sich oft erhebliche Ersparnisse – insbesondere dann, wenn ein Partner deutlich weniger verdient als der andere.
Ab 2025 steigt zudem der steuerfreie Grundfreibetrag auf 12.348 Euro pro Person, bei verheirateten Paaren verdoppelt er sich automatisch, selbst wenn ein Partner kein Einkommen hat.
Doch wie funktioniert die gemeinsame Veranlagung genau? Das Gesamtbruttoeinkommen des Paares wird hälftig aufgeteilt, und jede Hälfte wird separat nach dem progressiven Steuersatz besteuert. Da niedrigere Einkommensteile geringeren Steuersätzen unterliegen, fällt die Gesamtsteuerlast in der Regel niedriger aus als bei getrennter Veranlagung.
Ein anschauliches Beispiel stammt aus dem Jahr 2021: Eine Abfindung von 400.000 Euro wurde dank des Ehegattensplittings bei einem Partner ohne weiteres Einkommen mit nur 88.019 Euro versteuert. Faktoren wie Kinderfreibeträge oder Sonderregelungen für einmalige Zahlungen – etwa die Fünftelregelung – spielten dabei ebenfalls eine Rolle. Ohne Splitting wäre die Steuerbelastung deutlich höher ausgefallen.
Je größer die Einkommensunterschiede zwischen den Partnern sind, desto höher fallen die Ersparnisse aus. 2025 würde etwa ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer mit 50.000 Euro Jahresgehalt und ein in Teilzeit arbeitender Partner mit 10.000 Euro durch die gemeinsame Veranlagung 2.085 Euro sparen. Verdienen beide Partner jedoch gleich viel, bringt das Splitting keinen steuerlichen Vorteil.
Jeder Steuerzahler hat Anspruch auf einen steuerfreien Grundfreibetrag, der 2026 auf 12.348 Euro steigt. Verheiratete Paare erhalten automatisch den doppelten Betrag – selbst wenn ein Partner kaum oder gar kein Einkommen bezieht. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Gesamteinkommen zusätzlich.
Das Ehegattensplitting kommt vor allem Paaren mit ungleichen Einkommen zugute. Durch die hälftige Aufteilung profitieren sie von niedrigeren Steuersätzen auf die einzelnen Einkommensteile. Die bevorstehende Erhöhung des Grundfreibetrags wird zudem die Steuerlast für viele Haushalte weiter senken.






