23 May 2026, 20:33

dbb attackiert Besoldungsreform als verfassungswidrig und strukturell mangelhaft

dbb wirft Bundesregierung Verfassungsbruch bei Besoldungsreform vor

dbb attackiert Besoldungsreform als verfassungswidrig und strukturell mangelhaft

Der dbb beamtenbund und tarifunion hat den Entwurf des Bundes für eine Besoldungsreform scharf kritisiert. Der Verband fordert eine grundlegende Überarbeitung, bevor der Gesetzentwurf weiterverfolgt wird, und wirft der Regierung vor, verfassungsrechtliche Grundsätze zu verletzen.

Die geplante Reform zielt darauf ab, die Einstiegsgehälter von Beamten zu erhöhen und das bisher geltende 'Alleinverdienerprinzip' abzuschaffen. Doch der dbb sieht erhebliche Mängel in der aktuellen Fassung. Laut einer Analyse des dbb verfehlt der Entwurf die notwendigen Abstände in der B-Besoldung, insbesondere die sogenannte '1,6-Prozent-Lücke' zwischen den Stufen B3 und B4. Der Verband betont, dass die geplanten Anpassungen die Einkommensunterschiede innerhalb des Systems nicht ausreichend berücksichtigen. Bevor der Entwurf weiterverfolgt werde, müsse eine 'kritische Überprüfung' der Gehaltsstrukturen erfolgen.

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Zwar begrüßt der dbb höhere Einstiegsgehälter für Beamte, doch Teile des Gesetzentwurfs werden als 'verfassungswidrig' eingestuft. Besonders umstritten ist die geplante Berücksichtigung des Partnereinkommens bei der Besoldung. Der Verband hält diese Regelung für 'unzulässig' und 'ungerecht', da das Einkommen des Partners oder der Partnerin 'außerhalb des Einflussbereichs des Beamten' liege.

Darüber hinaus wirft der dbb der Regierung vor, zwei zentrale verfassungsrechtliche Prinzipien zu missachten: das 'Leistungsprinzip' sowie die 'Differenzierungsregel'. Auch die geplante Gehaltsstruktur für Spitzenbeamte wird kritisiert. Der Verband verlangt vor einer Verabschiedung grundlegende Nachbesserungen, um die rechtlichen und strukturellen Defizite zu beheben. Die Kritik des dbb zeigt, dass der aktuelle Entwurf der Besoldungsreform auf erheblichen Widerstand stößt. Ohne grundlegende Änderungen droht nicht nur eine Ungleichbehandlung innerhalb des Systems, sondern auch rechtliche Konflikte.

Die Bundesregierung steht nun vor der Aufgabe, die Bedenken des Verbandes zu prüfen und eine Lösung zu finden, die sowohl die Gehaltsanpassungen als auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben berücksichtigt.

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