Bundesregierung weist Asylsuchende trotz interner Rechtsbedenken ab
Bundesinnenministerium lehnt seit Mai Asylsuchende an der Grenze ab – interne Dokumente zeigen rechtliche Bedenken
Seit Anfang Mai weist das Bundesinnenministerium Asylbewerber an der Grenze ab. Interne Unterlagen belegen nun, dass Beamte frühzeitig vor der rechtlichen Fragwürdigkeit der Praxis warnten. Über 1.300 Seiten Aktenmaterial offenbaren erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU-Recht.
Am 7. Mai 2025 hatte Innenminister Alexander Dobrindt Grenzkontrolleure angewiesen, Asylantragsteller zurückzuweisen. Seither werden monatlich durchschnittlich 113 Menschen abgewiesen. Belege für eine Krise, die solche Maßnahmen rechtfertigen würde, fehlen jedoch.
Schon früh hatten die hauseigenen Juristen des Ministeriums Alarm geschlagen. Die Abteilung B 2 verwies auf gravierende rechtliche und politische Risiken durch die Abweisung von Schutzsuchenden. Ein Beamter bezeichnete die Praxis gar als "höchst problematisch" und "nach EU-Recht nicht haltbar". Eine offizielle Stellungnahme vom März 2025 bestätigte die Bedenken zur EU-Konformität.
Zudem wiesen die Experten darauf hin, dass Deutschland eine "extreme Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit" nachweisen müsste, um die Zurückweisungen zu rechtfertigen. Das Ministerium schätzte, dass ein möglicher Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof mindestens neun Monate dauern könnte.
Mindestens zwei Bundesländer haben die Praxis öffentlich kritisiert. Die Flüchtlingsräte des Saarlands und Schleswig-Holsteins forderten ein Ende der Abweisungen – im Saarland gab es Proteste, in Schleswig-Holstein eine sofortige Aussetzung. Bisher sind jedoch keine Klagen von Ländern oder Kommunen bekannt.
Trotz interner Warnungen und Widerstands aus den Ländern bleibt die Grenzpolitik in Kraft. Ohne Nachweis einer Krise bleibt ihre rechtliche Grundlage umstritten. Die Akten deuten darauf hin, dass die Bundesregierung die Risiken kannte – und trotzdem handelte.






