Bundesgerichtshof stoppt Klagen für Verbrenner-Verbot ab 2030
Bundesgerichtshof weist Klagen gegen Verbrenner-Verbot ab
Deutschlands höchstes Revisionsgericht hat Klagen abgewiesen, die ein Verbot für Mercedes-Benz und BMW ab 2030, neue Verbrennerfahrzeuge zu verkaufen, durchsetzen wollten. Das Urteil fällt nach rechtlichen Vorstößen von Umweltschützern, die argumentierten, die Autohersteller müssten strengere Emissionsgrenzen einhalten. Beide Konzern begrüßten die Entscheidung als Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit.
Die Klagen waren von drei Geschäftsführern der Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) eingereicht worden. Diese hatten gefordert, dass Unternehmen wie Mercedes-Benz und BMW für die Überschreitung ihrer CO₂-Budgets zur Verantwortung gezogen werden müssten. Das Gericht wies dies zurück und begründete, dass es keine konkreten, einzelunternehmenbezogenen Klimavorgaben gebe.
Die Bundesregierung setzt nun auf EU-weite Verhandlungen, statt einen national verbindlichen Ausstiegszeitpunkt für Verbrennermotoren festzulegen. Statt eines Verbots ab 2030 arbeitet die Politik auf ein schrittweises Auslaufen bis 2035 im Rahmen der EU-Regelungen hin. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) will am 25. März 2026 ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen.
Mercedes-Benz und BMW zeigten sich erleichtert über das Urteil. Beide betonten, die Entscheidung beseitige Rechtsunsicherheiten für Unternehmen in Deutschland.
Mit der Abweisung der Klagen gibt es vorerst kein nationales Verbot für Verbrenner. Die weiteren Schritte der Regierung hängen von den EU-Verhandlungen und der angekündigten Klimapolitik ab. Nach aktuellem Stand dürfen die Hersteller Benzin- und Diesel-Fahrzeuge mindestens bis 2035 weiter verkaufen.






