17 April 2026, 04:14

Bielefelder Paar entgeht knapp Betrug bei britischer Reiseerlaubnis-Beantragung

Plakat mit Text und Logo, das versteckte Gebühren in Rechnungen als Kostenfaktor für Familien in Höhe von mehreren Hundert Dollar monatlich darstellt.

Bielefelder Paar entgeht knapp Betrug bei britischer Reiseerlaubnis-Beantragung

Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine gefälschte Website bei der Beantragung einer britischen Reiseerlaubnis. Nachdem sie verdächtige Abbuchungen bemerkt hatten, erstatteten sie am 13. März 2026 Online-Anzeige bei der Polizei. Der Vorfall zeigt die Risiken auf, die mit der Nutzung inoffizieller Seiten für Visumanträge verbunden sind.

Die beiden hatten im Internet nach einer Electronic Travel Authorisation (ETA) gesucht, die seit Anfang 2025 für die Einreise nach Großbritannien erforderlich ist. Auf einer über eine Suchmaschine gefundenen Website gaben sie persönliche Daten sowie Kreditkarteninformationen ein.

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Beim Bezahlvorgang belief sich der Gesamtbetrag auf etwa 240 Euro – deutlich mehr als die offizielle Gebühr von 18,50 Euro pro Person. Misstrauisch geworden, verweigerten sie die Transaktion und kontaktierten umgehend ihre Bank. Diese sperrte daraufhin ihre Kreditkarte, um Betrug zu verhindern.

Die offizielle Website für die ETA-Beantragung ist gov.uk/eta, wo Reisende ihre Anträge direkt an die britischen Behörden richten müssen. Die Verbraucherzentrale Deutschland gibt Tipps, wie man betrügerische Websites erkennt, um ähnliche Betrugsversuche zu vermeiden.

Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar den Betrugsversuch vereiteln, bevor Geld verloren ging. Die Behörden weisen Reisende darauf hin, ausschließlich die offizielle Website der britischen Regierung für ETA-Anträge zu nutzen. Unseriöse Seiten können überhöhte Gebühren verlangen oder persönliche Daten abgreifen.

Quelle