Auslieferungsstreit um Sinaloa-Gouverneur belastet Mexikos Justizsystem
Lotta BrandtAuslieferungsstreit um Sinaloa-Gouverneur belastet Mexikos Justizsystem
Ein Rechtsstreit um die mögliche Auslieferung des Gouverneurs von Sinaloa, Rubén Rocha Moya, in die USA nimmt Fahrt auf. Der Fall wird Mexikos Justizsystem auf die Probe stellen – und seine internationale Glaubwürdigkeit im Kampf gegen die organisierte Kriminalität. Bisher handelt es sich bei den US-Verfahren gegen ihn um administrative, nicht um strafrechtliche Schritte.
Die Verteidigung hat bereits erste Schritte eingeleitet, um eine Auslieferung zu verhindern. So beantragten die Anwälte Amparo-Eilverfügungen, um vorläufige Festnahmen zu blockieren, und könnten Ermittlungen in Mexiko vorantreiben, um einen Prozess in den USA zu umgehen. Eine juristische Hürde stellt das Ne-bis-in-idem-Prinzip dar, das eine doppelte Verfolgung verhindert – doch dies greift möglicherweise nicht, wenn mexikanische Untersuchungen als unzureichend bewertet werden.
Für eine Auslieferung müsste die USA einen offiziellen Antrag stellen, der Haftbefehle, Straftatbestände und Beweismaterial umfasst. Doch die letzte Entscheidung trifft nicht ein Bundesgericht, sondern das mexikanische Außenministerium. Die üblicherweise für Amtsträger geltende parlamentarische Immunität deckt die US-Verfahren in diesem Fall nicht ab.
Unterdessen fordert Germán Martínez Cáceres, Abgeordneter der konservativen PAN-Partei, dass Rocha Moya sich vor einem US-Gericht verantworten müsse. Ausschlaggebend wird sein, ob Mexikos eigene Ermittlungen als glaubwürdig oder lediglich als formaler Akt angesehen werden.
Der Fall liegt nun beim Außenministerium, das über die Auslieferung entscheiden wird. Eine Zustimmung könnte einen Wandel in der Behandlung hochrangiger Korruptionsfälle in Mexiko einläuten. Wird die Auslieferung verhindert, dürften sich jedoch erneut Fragen zur Unabhängigkeit der Justiz und zur Zusammenarbeit mit internationalen Behörden stellen.






