Zürcher Gericht erklärt Festnahme eines pro-palästinensischen Aktivisten für rechtswidrig
Noah WeberZürcher Gericht erklärt Festnahme eines pro-palästinensischen Aktivisten für rechtswidrig
Ein Zürcher Gericht hat entschieden, dass die Festnahme eines pro-palästinensischen Aktivisten im Januar rechtswidrig war. Der Mann war im Januar 2025 als Redner zu einer Veranstaltung in Zürich eingeladen worden. Sein geplanter Auftritt im besetzten Post-Gebäude in Wipkingen hatte das Interesse der lokalen Polizei geweckt. Noch vor der Veranstaltung beantragte die Zürcher Kantonspolizei ein Einreiseverbot, das das Bundesamt für Polizei (Fedpol) zunächst mit der Begründung ablehnte, der Aktivist stelle keine Sicherheitsgefahr dar.
Fedpol änderte später seine Entscheidung und erließ doch ein Einreiseverbot – allerdings erst, nachdem der Aktivist bereits in die Schweiz eingereist war. Bei seiner Ankunft nahmen kantonale Beamte ihn für 48 Stunden in Gewahrsam, bevor sie ihn auf einen bereits gebuchten Rückflug setzten. Das Gericht stellte fest, dass die Behörden die Gründe für seine Inhaftierung nicht ausreichend begründet hatten.
Der Aktivist bestreitet die Vorwürfe, ein "islamistischer Judenhasser" zu sein, und beharrt auf seinem Recht, an der Veranstaltung zu sprechen. Neben der Entschädigung übernimmt das Zürcher Migrationsamt auch die Gerichtskosten in Höhe von 1.070 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da eine Beschwerde ans Bundesgericht möglich bleibt.
Die Entscheidung verpflichtet den Kanton, den Aktivisten für die rechtswidrige Inhaftierung zu entschädigen. Zudem wirft sie Fragen zur Verfahrenspraxis der Behörden auf. Ein endgültiges Urteil hängt davon ab, ob der Fall vor das Bundesgericht gelangt.






