Warum Hindenburgs Flaggenkompromiss 1926 die Weimarer Republik weiter spaltete
Noah WeberWarum Hindenburgs Flaggenkompromiss 1926 die Weimarer Republik weiter spaltete
Am 5. Mai 1926 erließ Reichspräsident Paul von Hindenburg die Zweite Flaggenverordnung in dem Versuch, einen der zermürbendsten Konflikte der Weimarer Republik zu entschärfen. Das Dekret schrieb vor, dass diplomatische Vertretungen außerhalb Europas sowohl die schwarz-rot-goldene Nationalflagge als auch die schwarz-weiß-rote Handelsflagge hissen mussten. Doch dieser Schritt befeuerte die Spannungen in einer Auseinandersetzung, die das Land bereits seit Jahren spaltete.
Der Streit um die Flagge hatte tiefe Wurzeln in den politischen Gräben Deutschlands. Die Linke und die Mitte unterstützten entschlossen Schwarz-Rot-Gold – die Farben der Revolution von 1848 und der jungen Republik. Die Rechte hingegen bestand auf Schwarz-Weiß-Rot, die Farben des untergegangenen Kaiserreichs. Bis zur Reichspräsidentenwahl 1925 hatte sich die Spaltung in zwei verfeindete Lager verfestigt: den Schwarz-Rot-Golden Volksblock und den Schwarz-Weiß-Roten Reichsblock.
Bemühungen um eine Lösung waren zuvor gescheitert. Die Nationalversammlung hatte zwar einen Kompromiss ausgehandelt – Schwarz-Rot-Gold als Nationalflagge, während die Handelsflagge Elemente beider Farbgebungen vereinte. Doch die Spannungen blieben bestehen. Selbst der Reichskunstwart, der für Fragen der nationalen Symbolik zuständig war, vermochte es nicht, eine einheitliche Reichsflagge zu entwerfen, die alle Seiten zufriedenstellte.
Die Verordnung von 1926 ging auf einen Vorschlag von Reichskanzler Hans Luther zurück, einem parteilosen Politiker, der dem Druck der Deutschen Volkspartei (DVP) nachgab. Die DVP hatte die Rückkehr zu den kaiserlichen Farben gefordert, und Luthers Lösung zielte darauf ab, die Rechte zu besänftigen, während die Linke sich umso vehementer hinter die republikanische Flagge scharen sollte. Hindenburg rechtfertigte den Schritt in einem offenen Brief als verfassungskonformen Kompromiss. Doch das Dekret vertiefte lediglich den Graben und sorgte dafür, dass der Streit weiter schwelte.
Die Zweite Flaggenverordnung trug kaum zur Überwindung der Spaltung in der Weimarer Republik bei. Zwar wehten nun auf den Auslandsvertretungen beide Flaggen, doch der zugrundeliegende Konflikt blieb ungelöst. Der Streit um die nationalen Symbole blieb ein sichtbares Zeichen für die inneren Zerwürfnisse der Republik.






