Verfassungsgericht kippt umstrittenes Elektroauto-Dekret für Naturschutzgebiet Schymbulak
Elias WernerVerfassungsgericht kippt umstrittenes Elektroauto-Dekret für Naturschutzgebiet Schymbulak
Das Verfassungsgericht Kasachstans hat ein Dekret überprüft, das die Einfahrt von Fahrzeugen in das Naturschutzgebiet 'Schymbulak' eingeschränkt hatte. Das Dekret war vom Äkim, dem Bürgermeister von Almaty, erlassen worden und erlaubte ausschließlich Elektroautos die Zufahrt zur Schutzzone. Ein ortsansässiger Bewohner hatte die Maßnahme angefochten und argumentiert, sie beschneide sein Recht auf Zugang zu seinem Zuhause sowie seine Freizügigkeit. Das Gericht erklärte das Dekret schließlich für verfassungswidrig. Als Begründung führte es an, dass dem Äkim die Befugnis fehle, derartige Beschränkungen anzuordnen.
Die Richter betonten, wie wichtig es sei, Einschränkungen von Rechten mit dem Umweltschutz in Einklang zu bringen. Sie hoben hervor, dass öffentliche Interessen ebenso zu berücksichtigen seien wie individuelle Freiheiten. Künftige Beschränkungen des Fahrzeugzugangs werden nun von den lokalen Vertretungsgremien überwacht. Das Dekret wurde für nichtig erklärt. Mittelsamt obliegt es den lokalen Vertretungsorganen, den Fahrzeugzugang zu regeln und die erforderlichen Rechtsakte zu verabschieden.






