18 April 2026, 20:15

Usher verteidigt Diddy trotz Haftstrafe wegen Menschenhandels und Zuhälterei

Ein Richter in einer schwarzen und weißen Robe spricht an einem Podium mit Mikrofon, umgeben von ein paar Menschen und Bäumen im Hintergrund.

Usher verteidigt Diddy trotz Haftstrafe wegen Menschenhandels und Zuhälterei

Sean "Diddy" Combs, der umstrittene Musikmogul, verbüßt derzeit eine 50-monatige Haftstrafe im Bundesgefängnis Fort Dix in New Jersey. Trotz seiner Verurteilung wegen Zuhälterei und Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung halten ihm einige Branchenvertreter die Treue – darunter auch R&B-Star Usher, der kürzlich über ihre gemeinsame Vergangenheit sprach.

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Combs wurde 2024 nach seiner Verurteilung wegen Menschenhandels, erpresserischer Bandenbildung und der Misshandlung mehrerer Frauen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Zudem verhängte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 500.000 US-Dollar. Trotz seiner Inhaftierung müssen sich Combs noch über 70 zivilrechtliche Klagen in den gesamten USA stellen.

In einem aktuellen Interview blickt Usher auf seine Zeit in Diddys berüchtigtem "Flavor Camp" im Jahr 1994 zurück, wo er als 15-Jähriger lebte. Er berichtete von "sehr seltsamen Dingen", die er dort beobachtet habe, ging jedoch nicht näher darauf ein. Trotz der Vorwürfe steht Usher weiterhin hinter Combs und bezeichnet dessen Einfluss als ein "Vermächtnis".

Zwischen 2017 und 2019 sah sich auch Usher selbst mit juristischen Auseinandersetzungen konfrontiert, darunter Klagen ehemaliger Sexualpartner und seiner Versicherungsgesellschaft. Diddy hingegen bleibt in Haft, seine voraussichtliche Entlassung ist für 2028 angesetzt.

Doch Combs' rechtliche Probleme enden nicht mit seiner aktuellen Strafe: Dutzende anhängige Zivilverfahren harren noch einer Lösung. Ushers öffentliche Unterstützung kommt zu einer Zeit, in der die Musikbranche mit den Folgen der Verurteilung ringt. Der Fall hat sowohl die Karrieren der beiden Männer nachhaltig geprägt, auch wenn ihre Wege weiterhin eng miteinander verknüpft sind.

Quelle