Unbefugter Zutritt zur Müngstener Brücke löst Zugchaos aus
Unbefugter Zutritt zur Müngstener Brücke sorgt für erhebliche Zugausfälle
Am Sonntag, dem 8. März, kam es durch einen unbefugten Zutritt zur Müngstener Brücke zu erheblichen Behinderungen im Schienenverkehr. Drei Personen – zwei Erwachsene und ein Kind – wurden gegen 12:05 Uhr in der Nähe der Gleise gesichtet, woraufhin die Einsatzkräfte alarmiert wurden. Die Vorfälle führten zu einer 41-minütigen Unterbrechung des Zugverkehrs zwischen 12:09 Uhr und 12:50 Uhr.
Mehrere Augenzeugen berichteten, die Gruppe im abgesperrten Gleisbereich beobachtet zu haben. Notfallteams, darunter die Bundespolizei, die Wuppertaler Polizeidirektion sowie die Feuerwehren aus Solingen und Remscheid, rückten umgehend zum Einsatzort aus.
Die Bundespolizei leitete gegen die beiden Erwachsenen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Hausfriedensbruchs ein. Die Einsatzkosten beliefen sich für die Bundespolizei auf 99,60 Euro, während die Solinger Feuerwehr 656 Euro für Fahrzeuge und Personal in Rechnung stellte. Die Wuppertaler Polizeidirektion forderte zudem 118,50 Euro pro Schuldner an – der Fall befindet sich derzeit in der Anhörungsphase.
Die Stadt Solingen erließ einen formellen Kostenbescheid gemäß dem nordrhein-westfälischen Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz (BHKG). Die Stadt Remscheid prüft unterdessen noch mögliche Kostenerstattungsansprüche, hat jedoch keinen Zeitplan für eine abschließende Entscheidung festgelegt.
Der Vorfall unterstreicht die Gefahren, die von unbefugtem Betreten von Bahnanlagen ausgehen. Es folgten Notfalleinsätze und rechtliche Schritte, während mehrere Behörden die entstandenen Kosten prüfen. Der Zugverkehr konnte erst wieder aufgenommen werden, nachdem der Bereich gesichert und die Personen entfernt worden waren.
