Thüringens neues Jagdgesetz: Mehr Artenschutz, weniger Bürokratie und schärfere Nutria-Bekämpfung

Admin User
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Drei Personen auf Gras mit Hunden an weißen Leinen, mit Zelten, Schildern, einem Zaun, einem Netz, einer Tafel und Bäumen im Hintergrund.

Thüringens neues Jagdgesetz: Mehr Artenschutz, weniger Bürokratie und schärfere Nutria-Bekämpfung

Das Kabinett von Thüringen hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes verabschiedet, der den Ausgleich zwischen Artenschutz, Hochwasservorsorge und praktischem Tierschutz zum Ziel hat. Das neue Gesetz, das in Kürze in Kraft treten soll, bringt mehrere bedeutende Neuerungen mit sich.

Eine der zentralen Änderungen ist das Verbot, Hunde zur Jagd auf Raubwild in natürlichen Bauen einzusetzen – erlaubt bleiben nur künstliche Baue. Lebendfallen werden generell untersagt. Zudem sollen Regierungs-Jagdgehege innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes schrittweise abgeschafft werden.

Zum Schutz der Wildtiere werden Landwirte verpflichtet, vor dem Mähen ihre Flächen – insbesondere bis Mitte Juni – nach Tieren abzusuchen. Dies soll ihnen Planungssicherheit und Rechtssicherheit bieten. Gegen Nutrias, die durch ihre Grabtätigkeit Deiche beschädigen, werden die Bekämpfungsmaßnahmen verschärft, um den Hochwasser- und Deichschutz zu stärken.

Auch im Tierschutz gibt es Neuerungen: Das Töten von Hunden im Rahmen des Jagdschutzes wird künftig verboten, und die Tötung verwilderter Hauskatzen wird eingeschränkt. Für die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren gelten neue Regelungen. Alternativen zum umstrittenen Einsatz lebender Füchse in Schlafboxen sollen geprüft werden. Die Abschaffung der behördlichen Rehwild-Abschusspläne zielt darauf ab, Bürokratie abzubauen und Eigenverantwortung bei Grundbesitzern und Jagdgenossen zu fördern.

Veraltete bürokratische Vorschriften entfallen, darunter die generelle Pflicht zur Präsentation von Trophäen. Ausnahmen können jedoch in anerkannten Rotwild-Hegegemeinschaften durch die Regierungs-Jagdbehörde genehmigt werden.

Das überarbeitete Thüringer Jagdgesetz, das vom Kabinett gebilligt wurde, führt eine Reihe von Änderungen ein, die den Artenschutz verbessern, die Hochwasservorsorge stärken und den praktischen Tierschutz fördern sollen. Dazu zählen Einschränkungen bei Jagdmethoden, neue Pflichten für Landwirte, verschärfte Nutria-Bekämpfung sowie Anpassungen bei der Jagdhundeausbildung und bürokratischen Regelungen.