Terrassennutzung: Warum Gastronomen in manchen Städten über 1.000 Euro zahlen müssen
Lotta BrandtTerrassennutzung: Warum Gastronomen in manchen Städten über 1.000 Euro zahlen müssen
Eine neue Analyse hat erhebliche Unterschiede bei den Terrassennutzungsgebühren in deutschen Städten aufgezeigt. Diese Abgaben, auch als Sondernutzungsgebühren bekannt, gelten für Restaurants, die öffentlichen Raum für die Außenbewirtung nutzen. Die Studie verglich die Kosten in 24 Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern.
Die Ergebnisse zeigen ein deutliches Gefälle: Während einige Kommunen kaum Gebühren erheben, verlangen andere Beträge im dreistelligen – oder sogar über tausend – Euro-Bereich für dieselbe Leistung. Der Bund der Steuerzahler hat die Gebührenordnungen der Städte ausgewertet, um die durchschnittlichen Kosten für eine 25 m² große Terrasse in einer zentralen Innenstadtlage von Mai bis September zu ermitteln. Im Schnitt zahlen Gastronomen dafür 328 Euro. Doch die Preise unterscheiden sich je nach Standort dramatisch.
Spitzenreiter ist Wernigerode mit einer Gebühr von 1.163 Euro – eine Folge der 2023 geänderten Sondernutzungssatzung, die für Betriebe am zentralen Marktplatz einen Zuschlag vorsieht. Am anderen Ende der Skala liegt Schönebeck, wo für denselben Betrieb nur 52 Euro fällig werden.
Die Analyse ergab zudem, dass ein Fünftel der untersuchten Städte – Merseburg, Sangerhausen, Köthen, Salzwedel und Lutherstadt Eisleben – die Terrassennutzungsgebühren komplett abgeschafft haben. Trotz dieser Unterschiede bleibt der finanzielle Einfluss auf die Haushalte der Kommunen gering: Die Einnahmen aus diesen Gebühren machen in der Regel weniger als 0,05 Prozent des Gesamtbudgets aus.
Die Studie verdeutlicht die großen Disparitäten bei der Erhebung von Gebühren für Außenbewirtung. Während manche Gastronomen über 1.000 Euro zahlen müssen, entrichten andere gar nichts. Angesichts des minimalen Haushaltseffekts wirft die Untersuchung Fragen nach der Fairness und Notwendigkeit dieser Abgaben auf.






