Strengere Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026 – was sich ändert
Lotta BrandtStrengere Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026 – was sich ändert
Neue Abrechnungsregeln für Apotheken in Zusammenarbeit mit der DAK-Gesundheit treten bald in Kraft
Ab dem 1. Mai 2026 gelten strengere Vorgaben für die Übermittlung von Preisen und Mehrwertsteuerangaben. Fehler in den Einreichungen können zu Ablehnungen und Streitigkeiten über Zahlungen führen.
Apotheken müssen künftig sowohl den Preis als auch den korrekten Mehrwertsteuer-Hinweis in Kostenvoranschlägen und Rechnungen angeben. Bei Nettopreisen sind die Standardangaben "Netto (regulärer Mehrwertsteuersatz)" oder "Netto (ermäßigter Mehrwertsteuersatz)" vorgeschrieben. Das automatisierte System akzeptiert zudem die Ziffer "1" für den vollen Steuersatz und "2" für den ermäßigten Satz.
Ausnahmen gelten bei vertraglich vereinbarten Bruttopreisen oder bei Mehrwertsteuerbefreiung. In diesen Fällen müssen Apotheken die dafür vorgesehenen spezifischen Mehrwertsteuer-Kennzeichen verwenden. Bei elektronischen Kostenvoranschlägen ist grundsätzlich der Nettopreis (ohne Mehrwertsteuer) anzugeben – sofern kein Bruttopreis vertraglich festgelegt wurde.
Die DAK-Gesundheit hat vor den anstehenden Änderungen gewarnt: Ab dem 1. Mai 2026 können falsche Angaben zu Preisen oder Mehrwertsteuer-Kennzeichen zur Ablehnung von Abrechnungen führen. Dadurch drohen Verzögerungen bei Zahlungen und mögliche Streitigkeiten zwischen Apotheken und der Krankenkasse.
Ziel der aktualisierten Richtlinien ist es, die Abrechnungsgenauigkeit zwischen Apotheken und der DAK-Gesundheit zu verbessern. Wer die Frist versäumt und die neuen Anforderungen nicht erfüllt, riskiert Störungen im Zahlungsverkehr und zusätzliche administrative Hürden. Die Apotheken haben bis zum 1. Mai 2026 Zeit, ihre Systeme an die neuen Vorgaben anzupassen.






