13 June 2026, 22:12

Standortsicherungsgesetz 2025: Energieintensive Unternehmen erhalten jetzt finanzielle Entlastung

Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG 2025)

Standortsicherungsgesetz 2025: Energieintensive Unternehmen erhalten jetzt finanzielle Entlastung

Das Standortsicherungsgesetz 2025 ist in Kraft getreten und bietet energieintensiven Unternehmen für die Jahre 2025 und 2026 vorübergehende Unterstützung. Das Programm soll die finanzielle Belastung durch steigende Strompreise und indirekte CO₂-Kosten abfedern. Berechtigte Firmen können ab sofort Förderanträge im Rahmen der neuen Regelung stellen.

Die Europäische Kommission hat die Förderrichtlinien für das Programm genehmigt. Es erstattet bis zu 75 Prozent der tatsächlichen indirekten CO₂-Kosten für anspruchsberechtigte Unternehmen. Allerdings ist die maximale Förderung pro Kalenderjahr auf 75 Millionen Euro pro Unternehmen begrenzt.

Um förderfähig zu sein, müssen Unternehmen an jedem Standort jährlich mehr als 1 Gigawattstunde Strom verbrauchen. Zudem sind sie verpflichtet, mindestens 80 Prozent des Förderbetrags in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung zu investieren. Darüber hinaus müssen sie ein Energiegutachten erstellen lassen oder ein Energie- bzw. Umweltmanagementsystem einführen.

Weitere Informationen zum Programm finden sich auf der Website der Förderbank aws.

Das Programm gewährt eine Teilentschädigung für Stromkosten und indirekte CO₂-Belastungen. Es unterstützt Unternehmen und fördert gleichzeitig Investitionen in Nachhaltigkeit. Firmen, die die Kriterien erfüllen, können nun über das genehmigte Programm finanzielle Entlastung erhalten.

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