Staatsanwaltschaft ermittelt gegen konservativen Blog Achse des Guten wegen NS-Spruchs
Hannah BöhmStaatsanwaltschaft ermittelt gegen konservativen Blog Achse des Guten wegen NS-Spruchs
Deutsche Behörden ermitteln gegen den konservativen Blog Achse des Guten
Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen den Blog eingeleitet, nachdem eine Beschwerde über einen Artikel einging, in dem ein historischer Slogan der NS-Zeit aufgegriffen wurde, der mit der SA in Verbindung steht. Nun prüft die Polizei, ob der Beitrag gegen Gesetze zur Verwendung verbotener Symbole verstößt.
Auslöser des Falls war ein 2024 erschienener Artikel des Blogs, der sich mit der Nutzung des Spruchs "Alles für Deutschland" durch die SPD während der Weimarer Republik befasste. Dieser Slogan wurde später von der SA, der paramilitärischen NS-Organisation, übernommen und ist bis heute in Deutschland verboten.
Die Ermittlungen gehen auf eine Meldung der Initiative "Hessen Gegen Hetze" zurück, die illegale Online-Inhalte überwacht. Die Organisation hatte den Artikel dem Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet, das den Fall an das bayerische Landeskriminalamt (LKA) weiterleitete. Die Staatsanwaltschaft Augsburg ist nun für das Verfahren zuständig.
"Achse des Guten" wurde 2004 von den Journalisten Henryk M. Broder, ehemaliger Autor des "Spiegel", und Dirk Maxeiner, früherer "Stern"-Reporter, gegründet. Der Blog ist bekannt für seine liberal-konservativen Kommentare zu Politik und Kultur.
Die rechtliche Prüfung erfolgt vor dem Hintergrund zweier Urteile aus dem Jahr 2024 gegen den AfD-Politiker Björn Höcke. Gerichte verurteilten ihn zu Geldstrafen, weil er den SA-Spruch "Alles für Deutschland" in öffentlichen Reden verwendet hatte. Seither haben Richter mehrfach bestätigt, dass die Parole als verbotenes NS-Symbol nach § 86a StGB einzustufen ist.
Nach deutschem Recht ist die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole nicht automatisch strafbar, wenn sie zu Bildungs- oder Berichtswecken erfolgt. Kritiker monieren jedoch, die Formulierung des Gesetzes – oft als "Gummiparagraph" bezeichnet – sei zu unscharf. Sie werfen vor, die Regelung ermögliche willkürliche Anwendung, insbesondere gegen politische Gegner oder Medien.
Das Ergebnis der Ermittlungen könnte richtungsweisend dafür werden, wie historische Bezüge in deutschen Medien behandelt werden. Sollte es zu einer Anklage kommen, dürfte der Fall die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und dem Verbot NS-naher Symbole ausloten. Die Verantwortlichen des Blogs haben sich bisher nicht öffentlich zu den Ermittlungen geäußert.






