08 April 2026, 00:20

SPD-Politiker warnt vor riskanten Hackbacks durch deutsche Behörden

Ein Mann im Anzug spricht in ein Mikrofon, wahrscheinlich zur Genehmigung eines Gesetzes zur Internet-Sperre.

SPD-Politiker warnt vor riskanten Hackbacks durch deutsche Behörden

Johannes Schätzl, der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hat Bedenken gegen einen geplanten Gesetzesentwurf geäußert, der deutschen Behörden Befugnisse für digitale Gegenangriffe einräumen soll. Er argumentiert, dass solche Maßnahmen internationale Rechtsnormen verletzen und zivile Systeme gefährden könnten. Seine Warnungen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem das Bundesinnenministerium über eine Ausweitung offensiver Cyberfähigkeiten nachdenkt.

Der Entwurf würde es dem Bundespolizeipräsidium, dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ermöglichen, aktiv in ausländische IT-Systeme einzugreifen. Schätzl lehnt diesen Ansatz ab und betont, dass sogenannte Hackbacks – also Gegenangriffe von Behörden auf Cyberbedrohungen – an klaren rechtlichen Grenzen fehlen. Ohne präzise Definition fürchtet er, dass solche Aktionen Konflikte eskalieren oder unschuldige Infrastruktur treffen könnten.

Zudem hinterfragt er die Beweislage, die für den Start einer offensiven Operation erforderlich ist. Das Infiltrieren oder Manipulieren fremder Systeme, so Schätzl, dürfe nur bei zweifelsfreien Beweisen für deren Beteiligung an einem Angriff erfolgen. Seine Position entspricht bestehenden internationalen Regelwerken, darunter den Genfer Konventionen, die staatliches Handeln im Cyberraum begrenzen.

Während Schätzl eine Stärkung der Cyberabwehr befürwortet, lehnt er offensive Maßnahmen kategorisch ab. Neue Befugnisse, so seine Forderung, dürften weder globale Rechtsnormen untergraben noch nicht-militärische Netze gefährden. Seine Haltung spiegelt die breitere Debatte wider, wie weit Regierungen bei der Abwehr digitaler Bedrohungen gehen sollten.

Der Gesetzesentwurf befindet sich noch in der Prüfung, doch Schätzls Einwände lenken den Fokus auf zentrale rechtliche und ethische Fragen. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, könnte es die deutsche Cyberstrategie grundlegend verändern – Kritiker warnen jedoch vor ungewollten Folgen. Die endgültige Entscheidung wird zeigen, ob offensive Maßnahmen künftig zum digitalen Verteidigungswerkzeug des Landes gehören.

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