Schweiz verweigert Evakuierung gestrandeter Bürger auf Sokotra nach saudischen Luftangriffen
Lotta BrandtSchweiz verweigert Evakuierung gestrandeter Bürger auf Sokotra nach saudischen Luftangriffen
Das Schweizerische Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat bekannt gegeben, dass es keine Evakuierung von auf der jemenitischen Insel Sokotra gestrandeten Schweizer Staatsbürgern durchführen wird. Diese Entscheidung fällt nach erneuten saudischen Luftangriffen im Süden Jemens, die Reisen aus der Region unmöglich gemacht haben.
Der seit 2014 andauernde Bürgerkrieg im Jemen hat sich in jüngster Zeit erneut zugespitzt. In der Nacht auf Dienstag führte Saudi-Arabien weitere Luftschläge durch, nachdem es zu Spannungen mit einem Führer einer südjemenitischen Separatistengruppe gekommen war. Diese Angriffe führten zur Streichung von Flügen und ließen eine kleine Gruppe Schweizer Bürger auf Sokotra gestrandet zurück.
Das EDA erklärte, dass Personen, die gegen offizielle Reisehinweise in den Jemen reisen, „fahrlässig“ handeln. Gemäß der Behörde gelte in diesem Fall das Prinzip der Eigenverantwortung. Nach Artikel 42 des Auslandschweizergesetzes greifen Bundesbehörden nur ein, wenn Betroffene sich nicht selbst helfen können.
Die Schweizer Botschaft in Riad bleibt mit den Betroffenen in Kontakt. Dennoch wurden keine Evakuierungsmaßnahmen eingeleitet. Die auf Sokotra gestrandenen Schweizer müssen nun selbstständig einen Weg aus dem Jemen finden. Die Haltung des EDA bedeutet, dass keine staatlich organisierte Evakuierung stattfinden wird. Die Gestrandeten sind auf alternative Reisearrangements oder weitere Unterstützung durch lokale Kontakte angewiesen.






