Schärfere Finanzregeln für Familienzusammenführung ab 2027 geplant
Justizministerium legt verschärfte finanzielle Anforderungen für Familienzusammenführungen vor
Das Justizministerium hat einen neuen Vorschlag vorgelegt, der die finanziellen Voraussetzungen für Aufenthaltserlaubnisse zur Familienzusammenführung deutlich anhebt. Die am 12. Dezember bekannt gegebenen Änderungen sehen eine Erhöhung der Unterhaltsgrenze um 30 Prozent vor und passen die Bewertung von Einkommen an. Bei Annahme treten die neuen Regeln am 1. Januar 2027 in Kraft.
Laut dem Entwurf orientiert sich die Unterhaltsanforderung künftig am pfändungsfreien Betrag (nach vorläufiger Steuer) zuzüglich der tatsächlichen Wohnkosten. Für ein zusammenlebendes Paar würde das Mindesteinkommen im Jahr 2026 auf etwa 13.400 schwedische Kronen steigen – ohne Berücksichtigung der Mietausgaben. Eine vierköpfige Familie müsste rund 24.000 Kronen vorweisen, ebenfalls vor Abzug der Wohnkosten.
Auch die anerkannten Einkommensarten werden eingeschränkt: Nur noch Erwerbseinkommen, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder ein nachhaltiges Vermögen zählen. Geförderte Beschäftigung, Arbeitslosengeld und Aktivitätsunterstützung werden nicht mehr berücksichtigt. Krankengeld und Elterngeld könnten jedoch weiterhin in die Prüfung einbezogen werden.
Die verschärften Regeln gelten nicht nur für Neuanträge, sondern auch für Verlängerungen von Aufenthaltserlaubnissen aus familiären Gründen. In diesen Fällen wird das gemeinsame Familieneinkommen überprüft, um die Erfüllung der aktualisierten Vorgaben sicherzustellen.
Ziel: Höhere und stabilere Einkommensnachweise ab 2027 Die Reform zielt darauf ab, die finanziellen Kriterien für die Familienzusammenführung zu straffen. Ab 2027 müssen Antragstellende höhere und stabilere Einkommensquellen nachweisen. Die Anpassungen betreffen sowohl Neu- als auch Verlängerungsanträge, wobei die Wohnkosten in die endgültige Berechnung einfließen.






