Sanitas-Werbung als irreführend entlarvt: Versprechen an Morbus-Crohn-Patient gebrochen
Lotta BrandtSanitas-Werbung als irreführend entlarvt: Versprechen an Morbus-Crohn-Patient gebrochen
Eine Werbekampagne des Schweizer Krankenversicherers Sanitas ist als irreführend eingestuft worden, nachdem einem Mann mit Morbus Crohn die Deckung verweigert wurde. Das Unternehmen hatte in seinen Zusatzversicherungen vollen Schutz für Vorerkrankungen versprochen, doch die Fairness-Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Werbeaussagen unlauter waren.
Sanitas hatte mit einer groß angelegten Kampagne behauptet, der einzige Versicherer in der Schweiz zu sein, der bei Vorerkrankungen vollständigen Schutz biete. Die Anzeigen sorgten für breite mediale Aufmerksamkeit und gewannen sogar einen Branchenpreis für Innovation.
Ein Mann mit Morbus Crohn bewarb sich nach Sicht der Kampagne um eine Zusatzversicherung – doch trotz der Versprechungen lehnte Sanitas seinen Antrag ab. Die Fairness-Kommission stellte später fest, dass die Werbung irreführend und für Verbraucher unlauter war.
Das Urteil bestätigt, dass die Angaben von Sanitas nicht mit den tatsächlichen Versicherungspraktiken übereinstimmten. Die Ablehnung des Mannes zeigt die Kluft zwischen beworbenen Versprechen und der Realität auf. Der Fall könnte eine strengere Prüfung von Krankenkassenwerbung in der Schweiz nach sich ziehen.






